Der wachsame Bürger: Sind private Fotos zum Beweis von Ordnungswidrigkeiten erlaubt?

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Worum geht's?

 Einige Bürger haben es sich zur Aufgabe gemacht, andere bei Behörden anzuschwärzen. Doch dürfen sie für die Dokumentation von Gesetzesverstößen auch Fotos von dem „Täter“ anfertigen? Das Landgericht Bonn hat diese Frage kürzlich beantwortet.

Privatperson fertigt heimlich Fotos von Hundehalter an

Ein wachsamer Bürger fotografierte mehrfach heimlich den Eigentümer eines Hundes, während er sein Haustier in einem Naturschutzgebiet nicht angeleint laufen ließ. Der Hundehalter war hiermit nicht einverstanden. Der Fotograf argumentierte jedoch, er sei berechtigt gewesen, das Foto anzufertigen. Letzteres sei erforderlich gewesen, um die Einhaltung der Naturschutzvorschriften und deren Durchsetzung im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu gewährleisten. Ihm stehe ein „Recht auf effektive Anzeige“ zu. Der Fall landete vor dem Landgericht Bonn.

Anfertigen von Fotos zur Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten nicht erlaubt

Das Landgericht Bonn (Urteil vom 07. Januar 2015, Az. 5 S 47/14) erteilte der Ansicht des Fotografen eine Abfuhr. Er war nicht berechtigt, den Hundehalter zu fotografieren. Das Gericht bejahte dabei eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Es stellte klar, dass die Einhaltung des Naturschutzes nicht geeignet ist, die Verletzung zu rechtfertigen. Bei dem Staatsziel „Naturschutz“ (Artikel 20a GG) handelt es sich um ein Allgemeingut, auf das sich der einzelne Bürger nicht berufen kann.

Darüber hinaus, gibt es kein „Recht auf effektive Anzeige“. Dem beklagten Fotografen stand es frei, die Anzeige auch ohne eine Dokumentation zu tätigen. Die weiteren Schritte obliegen dann dem Staat, welcher das Gewaltenmonopol an der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hat.

Schließlich war das Fotografieren im Hinblick auf den Nachweis einer Ordnungswidrigkeit nicht angemessen. Hierbei war für das Landgericht Bonn beachtlich, dass der Eigentümer des Hundes mehrfach ohne sein Wissen fotografiert wurde. Hierdurch griff der Fotograf erheblich in die Sozialsphäre des Hundehalters ein.

Fazit:

Privatpersonen dürfen von anderen nicht heimlich Fotos anfertigen, um Ordnungswidrigkeiten zu dokumentieren.

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Karin Klose
Die Technisierung ist sich seit meiner Kindheit emporgeschnellt ,wie auch die kleinen und großen Delikte.Alles hatsich entwikelt,poset iev oder negativ.Wenn es zur Aufklärung oder zur Sicherheit angewandte wird nur zu.Ich bin für Kameras und auch das das Filmmaterial zur Aufklärung genutzt wird.Aber nicht zum Schaden und Gaffer Videos müssen auch bestraft werden.Helfen nicht Filmen und wer nichts zu verbergen hat und sicher sein will der ist nicht gegen Kameras.Viele Straftaten würden verhindert werden und die Übeltäter etwas zurückhaltende r sein.Öffentliche und Gaststätten Toiletten müssten im WC Eingang,nicht im Örtchen eine Kamera haben.Ich wurde auf derr Eisdiele Toilette Demianiplatz von einer jungen Bürgerin zusammengetrete n.Alle haben fluchtartig das Keller WC über den Gastraum verlassen wo mein Mann unwissend saß.Draußen hat eine hochschwangere junge Bürgerin auf uns gewartet um Zeugnis zu bieten.Keiner hat geholfen,keiner geglaubt und die Opferhilfe hat mich gefragt was mein Mann verdient,damit war ich nicht als geschädigte bedürftig.Hätte es vor 13 Jahren Kameras gegeben,wäre im Gastraum die Täterin aufgehalten worden. Hahaha, vor der Eisdiele war Polizei zur Absicherung des PUDI -Konzertes.Ich wäre glücklich gewesen hätte eine das Handy gezückt.Ich bin für Kameraüberwachung und jeder der nichts arges im Sinn hat,sollte es auch sein. Opfer denken anders.(Zweifler das Video mit meinem Ganzkörperschmuc k habe ich noch )Zu Herr'n Sebastian Wippel sag ich nur UNTRAGBAR für meine Heimatstadt Gorlitz als Bürgermeiste r.
5
egal
Gerd sagte :
Ein tolles Urteil ! Endlich müssen alle Überwachungskameras auf öffentlichen Straßen und Plätzen und in Gebäuden und in Bussen und Bahnen, insbesondere aber bei den Radarfallen der Polizei abgeschafft werden !
dummes geschwalle...lesen und verstehen heißt hier das Prinzip! das Urteil bezieht sich auf Privatpersonen und auf heimliches fotografieren!! !

6
Gerd
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Ein tolles Urteil ! Endlich müssen alle Überwachung skameras auf öffentliche n Straßen und Plätzen und in Gebäuden und in Bussen und Bahnen, insbesondere aber bei den Radarfallen der Polizei abgeschafft werden !
-3
SK
Genau! Denn wenn eine Person nicht heimlich Bilder machen darf, warum darf das der von uns eingesetzte Staat?
3

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