DSGVO: Amazon droht Strafe in Höhe von 350 Millionen Euro

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Worum geht's?

Es wäre das höchste DSGVO-Bußgeld, dass in Europa seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung verhängt worden ist. Nach einem Bericht des Wall Street Journal wurde die Summe von der Luxemburger Datenschutzkommission genannt. Anlass seien DSGVO-Verstöße des Online-Riesen, der seinen europäischen Hauptsitz im Großherzogtum hat.

Verstöße gegen Datenschutz

Bei ihrem Bericht beruft sich die Zeitung auf Insider-Informationen. Welche Vorwürfe genau gegenüber Amazon erhoben werden, hätten die Informanten nicht gesagt. Grundsätzlich gehe es um Datenschutzprobleme bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Informationen. Die Cloud-Dienste des Unternehmens sollen ausdrücklich nicht betroffen sein.

 

Prozess noch nicht abgeschlossen

Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich erst einmal nur um einen Entwurf der Luxemburger Commission nationale pour la protection des données (kurz CNPD). Ob die übrigen 26 europäischen Aufsichtsbehörden zustimmen, ist nicht bekannt. Die Zeitung berichtet weiter, dass der Abstimmungsprozess möglicherweise noch Monate dauere. Das Ergebnis könne ein höheres, aber auch ein niedrigeres Bußgeld sein. Die jetzt genannten 350 Millionen Euro entsprechen rund zwei Prozent von Amazons Nettogewinn im Jahr 2020 von umgerechnet etwa 17,6 Milliarden Euro.

 

EU-Zentrale in Luxemburg zuständig

Offiziell sind von der CNPD keinerlei Auskünfte in der Sache zu bekommen. Man könne sich nicht über Einzelfälle äußern, so die Standardauskunft. Auch Amazon hält sich bedeckt. Hier heißt es nur, die Privatsphäre der Kunden habe Priorität. Die Datenschutz-Bestimmungen orientierten sich weltweit an den jeweiligen Vorschriften.

 

Fazit

Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahreseinkommens dürfen die Aufsichtsbehörden bei DSGVO-Verstößen verhängen. Bisher allerdings ist es nicht dazu gekommen. Ob man sich gegenüber Amazon tatsächlich auf die Rekordsumme von 350 Millionen Euro einigen wird, ist noch offen. Mehrere andere Datenschutz-Behörden hätten bereits widersprochen, sagen die Informanten des Wall Street Journal. Mindestens ein Vertreter habe sogar eine noch höhere Strafe gefordert.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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