Facebook-Fanpages: Bundesdatenschutz-Beauftragter ermittelt gegen Bundespresseamt

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Worum geht's?

Der Betrieb von Facebook-Fanseiten steht im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung. Das trifft nicht nur Online-Shops, Agenturen und Unternehmen, sondern auch öffentliche Stellen. Mehrfach schon wurden Ministerien und Bundesbehörden von den Aufsichtsbehörden zum Abschalten entsprechender Seiten aufgefordert. Passiert ist: Nichts. Jetzt ist das erste offizielle Verfahren eröffnet worden. Im Fokus steht das Bundespresseamt der Bundesregierung.  

Rechtswidriger Betrieb der Fanpage der Bundesregierung?

Fast eine Million Menschen folgen der Facebook-Präsenz der Bundesregierung, die vom Bundespresseamt betrieben wird. Es bezeichnet die Fanpage als wichtigen Baustein der Öffentlichkeitsarbeit. Wohl deshalb betreibt das Amt den Account weiterhin, obwohl man sich der datenschutzrechtlichen Problematik durchaus bewusst ist. Der Hintergrund: Wer diese oder irgendeine andere Webseite mit einem „Gefällt mir“- oder „Teilen“-Button besucht, auf dessen Computer legt Facebook ein Cookie ab. Über diese kleine Datei werden von da an Informationen zum Surf-Verhalten an den Konzern übermittelt. Auch dann, wenn der Besucher oder die Besucherin selbst kein Konto bei dem sozialen Medium besitzt.

Datenübermittlung ohne Rechtsgrundlage

Mithilfe der so gesammelten Daten von Millionen Menschen lassen sich Profile erstellen, die Werbetreibenden das zielgruppengenaue Schalten von Anzeigen erleichtern. Diese Verarbeitung wiederum findet in den USA statt, wo Daten laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht ausreichend vor staatlichem Zugriff geschützt sind. Für Ulrich Kelber, den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz: BfDI) steht fest: Mit Hilfe der Facebook-Fanseiten werden ohne Kenntnis oder Einwilligung der Betroffenen und ohne rechtliche Grundlage personenbezogene Daten verarbeitet.

Weitere Behörden und öffentliche Stellen betroffen

Weil Facebook an seiner Datenverarbeitungs-Praxis festhält, verstoßen Ministerien und Bundesbehörden mit dem Betrieb von Fanseiten permanent gegen ihre Rechenschaftspflicht gemäß Artikel 5 Abs. 2 der Datenschutz-Grundverordnung. Gegen das Bundespresseamt hat Kelber nun ein Verfahren eröffnet. In einem ersten Schritt wurde das Amt aufgefordert, bis Mitte August eine Stellungnahme abzugeben. Aber auch in Hessen und Niedersachsen haben die Datenschutz-Beauftragten ein schnelles Abschalten der Regierungs-Fanseiten auf Facebook gefordert. Um dennoch ihrer Informationspflicht gerecht zu werden, sollten Ministerien und hohe Behörden eigene Webseiten ausbauen oder sich im datenschutzkonformen Netzwerk Mastodon präsentieren.

Fazit

Nach zahlreichen ungehörten Warnungen und Empfehlungen schreitet der Datenschutz-Beauftragte nun zur Tat. Dabei soll derzeit in einem ersten Verfahren das Bundespresseamt zu seinem Betrieb einer Facebook-Fanseite Stellung nehmen. Doch nicht nur Regierungen, Behörden und öffentliche Stellen werden den Verlauf des Verfahrens mit Interesse verfolgen. Denn auch für Unternehmen gilt, dass das Unterhalten derartiger Fanpages unter den gegebenen technischen Voraussetzungen gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. 


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