Jugendschutz: Landesmedienanstalt droht Pornoseiten mit Sperre

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Worum geht's?

Pornoseiten müssen das Alter von Usern überprüfen. Dem kommen jedoch nur wenige Anbieter nach. Das will die Landesmedienanstalt (LMA) Nordrhein-Westfalen ändern. Sie will dafür sorgen, dass Jugendliche und Kinder besser vor pornographischen Inhalten geschützt sind. Wie will die LMA dabei vorgehen? Und was schreibt das Gesetz Pornoseiten vor?

Was gibt das Gesetz Pornoseiten vor?

Der Jugendmedienstaatsvertrag gibt vor: Seiten mit einem pornographischen Angebot müssen sicherstellen, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können. Dafür müssen sie sogenannte Altersverifikationssysteme (AVS) nutzen. Es reicht nicht aus, dass sie Nutzer lediglich per Klick bestätigen lassen, dass sie 18 Jahre alt sind. Vielmehr müssen Anbieter über einen persönlichen, vorgelagerten Kontakt das Alter überprüfen. Das funktioniert in der Regel über eine Ausweiskontrolle. Diese können sie beispielsweise über eine Schufa-Auskunft oder das Post-Ident-Verfahren der Deutschen Post vornehmen. Insgesamt hat die Kommission für Jugendmedienschutz 20 Gesamtkonzepte und 19 Module zur Altersüberprüfung für geeignet erklärt. In der Praxis fragen viele Pornoseiten jedoch nur per Klick nach dem Alter der User.

Diese Maßnahmen ergreift die LMA für einen besseren Jugendschutz

Die LMA geht aktuell gegen Pornhub und 3 weitere reichweitenstarke Porno-Plattformen vor. Diese haben zwar keinen Sitz in Deutschland, dafür jedoch in Zypern und damit in Europa. Die LMA hat sich mit den Kollegen dort abgesprochen und so ein Verfahren gegen die 4 Seiten eingeleitet. Eins der Portale wurde vor wenigen Tagen durch die Kommission für Jugendmedienschutz als jugendgefährdend eingestuft. Die anderen Plattformen dürften in den nächsten Wochen dazu aufgefordert werden, den Jugendschutz gesetzeskonform umzusetzen. Kommen die Anbieter dem nicht nach, will die LMA die Seiten in Deutschland sperren.

Fazit

Eine Sperrung der Seiten wäre ein drastischer Schritt. Denn: Dafür müsste sich die LMA an Internetanbieter wie die Telekom oder Vodafone wenden. Diese haben bisher nur in Ausnahmefällen Seiten abgeschaltet – so zum Beispiel die illegalen Streaming-Plattformen kinox.to und boerse.to. In der Regel wehren sich die Internetanbieter jedoch gegen eine solche Zensur.

Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

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