Umsetzung von EU-Richtlinie
Dabei war die Seite erst im August vergangenen Jahres an den Start gegangen. Einen siebenstelligen Betrag habe man investiert, so Check24. Schließlich hoffte das Unternehmen, dass die Nutzer des kostenlosen unabhängigen Vergleichs auch Gefallen an den anderen Angeboten der Webseite finden würden. Der zertifizierte Girokontenvergleich habe alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, betont Geschäftsführer Christoph Röttele. So seien Grundgebühren, Depotzinsen und Kreditkarten-Kosten von allen großen Privatbanken, einem Großteil der Sparkassen und fast allen Direktbanken aufgeführt worden.
Verbraucherschützer klagen
Eine Untersuchung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (kurz: vzbv) kam zu einem anderen Ergebnis. Von über 1700 Banken liste die Seite nur 567, also gerade mal ein Drittel. In den meisten Fällen habe man lediglich ein einziges Kontenmodell berücksichtigt, häufig das unattraktive Basiskonto. Die Gebührenstruktur sei stark verkürzt dargestellt und die Filter führten teilweise zu falschen Ergebnissen. Und nicht nur das. Schon das Auffinden der zertifizierten Vergleichsseite gestaltete sich schwierig: Im Menü war sie über die Unterpunkte Konto & Kredit > Service > Zertifizierter Girokontenvergleich zu erreichen. Wer dagegen Konto & Kredit > Girokonto wählte, landete beim kommerziellen Kontenvergleich.
Check24: „Unklare Rechtslage“
Bereits im November reichten die Verbraucherschützer Klage ein. Zwar habe der TÜV Saarland die Seite zertifiziert. Dennoch erfülle der Vergleich nicht die europarechtlichen Anforderungen: Für die Suche nach einem Girokonto, das den eigenen Bedürfnissen entspricht, sei er ungeeignet. Betreiber Check24 spricht nun von einer „unklaren Rechtslage“ und nimmt den Vergleich aus dem Portal. Mit seiner Klage habe der vzbv nur erreicht, dass der transparente und leicht zu bedienende Service gar nicht mehr zur Verfügung stehe.
Fazit
Von Anfang an war umstritten gewesen, ob Check24 für die Umsetzung des gesetzlich geforderten Kontenvergleichs geeignet sei. Die Verbraucherschützer fordern nun, einen unabhängigen Träger mit dem Aufbau einer solchen Webseite zu beauftragen. Infrage kämen dafür beispielsweise die Bafin oder die Stiftung Warentest.
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