iPhone-Ersatzteile: Apple gewinnt Rechtsstreit gegen Reparaturshop

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Worum geht's?

Apple erlaubt es nur ausgewählten Shops, Original-Ersatzteile in iPhones einzubauen. Andere Händler sind darauf angewiesen, Ersatzteile von Drittanbietern zu verwenden. Dabei kommen oftmals Fälschungen aus China zum Einsatz. Das gefällt Apple nicht. Der Hersteller verklagte daher kürzlich einen unabhängigen Reparaturshop in Norwegen. Das Oberste Gericht entschied jetzt: Der Shop darf die Produkte aus China nicht verwenden. Wie sah der Reparaturshop das Geschäft mit den Ersatzteilen?

Warum verklagte Apple den Reparaturshop?

Der Reparaturshop bezog iPhone-Bildschirme aus China. Bei diesen waren die Apple-Logos übermalt. Der norwegische Zoll beschlagnahmte eine Lieferung an den Shop. Er gab Apple Bescheid. Apple stufte die Bildschirme als Fälschung ein. Der Konzern verlangte vom Reparaturshop, solche Produkte nicht mehr einzukaufen. Der Shop wollte jedoch keine Unterlassungserklärung abgeben. Daraufhin verklagte Apple den Shop für eine Markenrechtsverletzung.

So sah der Reparaturshop das Geschäft mit den iPhone-Ersatzteilen

Der Reparaturshop gab an, nichts falsch gemacht zu haben. Er habe keinen Zugang zu Original-Ersatzteilen von Apple. Er nutze daher Produkte aus China, ohne die Marke Apple zu verwenden.

So entschieden die Gerichte über die iPhone-Ersatzteile

Die erste Instanz in Norwegen entschied: Das Apple-Logo ist nicht auf den Bildschirmen aus China zu sehen. Der Reparaturshop hat kein Interesse daran, dies freizulegen. Er gibt sich zudem nicht als autorisierter Apple-Händler aus und verspricht keine Herstellergarantie. Und: Norwegisches Recht verbietet es nicht, Bildschirme aus Asien zu importieren – auch wenn diese zu 100 Prozent identisch mit Apples Displays sind. Außerdem bleibt dem Händler keine andere Wahl, als Ware aus China zu beziehen. Denn: Von Apple erhält er keine Original-Ersatzteile. Das Gericht wies die Klage daher ab.

Das Berufungsverfahren gab dann jedoch Apple Recht. Es liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Danach zog der Reparaturshop vor das Oberste Gericht Norwegens. Dies entschied: Der Reparaturshop darf keine Ersatz-Bildschirme mit übermaltem Apple-Logo verwenden. Details zu dem Urteil stehen noch aus.

Fazit

Apple autorisiert nur wenige Händler für die Reparaturen von iPhones. Auf diese Weise kann der Konzern die Preise für die Reparaturen kontrollieren. Unter strikten Regeln will Apple jetzt aber iPhone-Ersatzteile an freie Händler in den USA liefern.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

VK
Wenn ich das Urteil richtig verstehe, ist das Fazit also, dass man nachgemachte Bauteile verwenden darf, solange in keiner Form (weder sichtbar noch unkenntlich) das Apple Logo dort drauf vorhanden ist.
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