Gewährleistung auch für Downloads
Ob E-Book, App oder Cloud-Speicher, für digitale Produkte und Dienste sollen bald dieselben Gewährleistungsrechte gelten wie für andere Artikel. Dabei spielt keine Rolle, ob die Dateien aus dem Netz heruntergeladen oder auf einem Speichermedium übermittelt werden. Dieser Anspruch beinhaltet nicht nur, dass ein Programm ordentlich funktioniert. Der Hersteller muss auch dafür sorgen, dass regelmäßig Updates bereitgestellt und Sicherheitslücken geschlossen werden. Das gilt entweder für die gesamte Dauer des Nutzungsvertrags oder – beim Einmalkauf - für einen Zeitraum, den Verbraucher vernünftigerweise erwarten können. Besonders interessant: Auch soziale Netzwerke unterliegen der Gewährleistungspflicht. Sogar dann, wenn Nutzer hier nicht mit Geld, sondern mit personenbezogenen Daten „bezahlen“.
Personalisierte Preise und private Verkäufer
Große Online-Plattformen müssen für Nutzer transparenter sein. Warum werden Suchergebnisse in einer bestimmten Reihenfolge aufgelistet? Welche Kriterien spielen eine Rolle, und wie sind sie gewichtet? Fragen, die bei eBay oder Amazon künftig beantwortet werden müssen. Potenzielle Käufer sollen außerdem erkennen, ob ein Produkt von einem anderen Verbraucher oder von einem Unternehmer angeboten wird. So kann zum Beispiel verhindert werden, dass fälschlicherweise eine Gewährleistungspflicht unterstellt wird. Besondere Regeln gelten für den Handel mit Eintrittskarten, beispielsweise für begehrte Sport- und Konzertveranstaltungen. Hier muss immer der Originalpreis des Veranstalters mit angegeben werden.
Online-Kauf wird transparenter
Wird ein Produkt im Laufe des Tages billiger oder teurer? Hängt der Preis gar davon ab, mit welchem Betriebssystem sich Käufer einwählen? Nicht immer sind die Schwankungen klar ersichtlich. Nach dem neuen Gesetz allerdings müssen personalisierte Preise gekennzeichnet sein. Das nimmt Nutzern die Kaufentscheidung nicht ab, kann aber die Überlegungen beeinflussen.
Fazit
Grundlage der Entwürfe sind die EU-Richtlinien über digitale Inhalte und zu den vertraglichen Regelungen der Modernisierungsrichtlinie. Beide haben das Ziel, die Position der Verbraucher gegenüber Unternehmen auf dem digitalen Markt zu stärken. Zu den Entwürfen wird nun zunächst der Bundesrat Stellung nehmen, danach erfolgt die Diskussion im Bundestag.
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