Online-Games: Wann darf ein Spieler-Account gesperrt werden?

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Worum geht's?

Nutzer von sog. Online Spielen verbringen oftmals Wochen und Monate in den Spielewelten von bestimmten eGames. Was aber passiert, wenn dem Spieler nach einer gewissen Zeit plötzlich die Nutzung durch Kündigung untersagt wird? Ist dies zulässig? Dies hatte das AG Karlsruhe vor kurzem zu entscheiden.

Was war geschehen?

Eine Privatperson spielte für ca. 2 Jahre in einem sog. „free-to-play“, also einem kostenlosen Online-Spiel mit. Mitte des Jahres 2011 kündigte der Anbieter den Spielenutzungsvertrag mit dem Spieler ohne Angabe von Gründen, da er der Überzeugung war, dass es im Rahmen seiner Spielenutzung zu gewissen Unregelmäßigkeiten gekommen war.

Konkret wurde der Account des Spielers gesperrt, weil er – nach den Feststellungen des Spielebetreibers – mit virtueller Spielwährung gehandelt hatte und auch Dritten Zugang zu seinem Account verschafft hatte.

Da der Spieler diese Kündigung nicht hinnehmen wollte, beschritt er den Rechtsweg und klagte auf Aufhebung der Sperre zur Nutzung des Spiels.

Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Karlsruhe entschied Ende Juli 2012 (Urteil vom 24.07.2012 – Az.: 8 C 220/12), dass das kostenlose Online-Game im konkreten Fall jederzeit vom Anbieter des Spiels gekündigt werden konnte.

Begründet wurde dies vom Gericht damit, dass zum einen keine feste Laufzeit vereinbart wurde, zum anderen eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit in den AGB des Spieleanbieters bestand. Diese hatte der Spieler mit Anmeldung zum Spiel akzeptiert. In diesen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde festgelegt, dass beide Parteien jederzeit ordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen können, ohne hierfür einen Grund angeben zu müssen. Gegen die Wirksamkeit dieser AGB-Klausel bestand nach Ansicht der Richter auch kein Bedenken.

Von diesem Recht hatte der Anbieter Gebrauch gemacht. Daher mussten die Richter auch nicht prüfen, ob mit den Regelverstößen überhaupt ein Kündigungsgrund bestand, da beiden Vertragsparteien dieses Recht aufgrund der AGB grundsätzlich zusteht.

Dem Spieler wurde also nach Ansicht des AG Karlsruhe der Spielenutzungs-Vertrag zu recht gekündigt, ohne dass der Spielebetreiber verpflichtet ist, einen neuen Spielenutzungsvertrag mit dem Spieler abzuschließen. Der Kläger hat also keinen Anspruch auf weitere Teilnahme an dem Online-Spiel.

Fazit

Meldet man sich bei einem solchen „free-to-play“ Online-Spiel an, sollte immer auch ein Blick in die AGB geworfen werden: kann der Account dort ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, so könnte das Spielvergnügen theoretisch immer, auch wenn keine Regelverstöße vorliegen, durch Kündigung beendet werden.

Erst vor kurzem hatte sich das AG Charlottenburg in einem ähnlichen Fall mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob die Kündigung eines Spieleaccounts eines Online-Rollenspiels dann zulässig ist, wenn Bots eingesetzt werden.

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Dipl.-Jur. Sebastian Ehrhardt
KillShoz
Hersteller von Free-to-Play Apps entwickelten sich in den letzten Jahren mehr und mehr zu großen und mächtigen Wirtschaftskonz ernen. 5 Milliarden bei Supercell, 2 bei Pixonic.....Dahinter stecken leichte erzielbare und hohe Gewinne ohne große Rechtsverbindli chkeiten. Im Gegenteil. In fast allen Apps wird man mehr oder weniger ab einem bestimmten Fortschritt im Spiel erpresst mehr Geld zu bezahlen oder ansonsten gemobbt zu werden oder aufzugeben und dann alles zu verlieren. Der Spieler hat zudem keinerlei Rechte als dem Anbieter gleich alle Rechte einräumen zu müssen. Verbindlichkeit en seitens des Anbieters, sei es auch z.B. Fair Play wird nirgends evaluiert und ist nicht prüfbar. Willkür vom Anbieter pur. Hier werden mehr und mehr Menschen weltweit um Zeit und Geld abgezockt....bis man merkt, das immer eine Sackgasse kommt. Da kommt man nur noch raus, indem man dem Hersteller alles geforderte Geld überweist, oder aber aufgibt. Es wird Zeit, das man diesen inzwischen durchorganisier tem App-Trust aber mal gehörig ins Spiel reinschaut und eine neutrale zentrale Beurteilung schafft. Der volkswirtschaft liche Schaden durch betrügerische Apps ist inzwischen gigantisch. Also eigentlich nicht unwichtig!
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Gulli
Was ist aber, wenn das Spiel gekauft wurde? Habe ich mit dem Kauf nicht auch das Nutzungsrecht an diesem Spiel gekauft. In meinem Fall geht es um Destiny 2, dass offline nicht spielbar ist. Einem unser Clanmitglieder wurde ein VAC Bann für das Spiel auferlegt. Er hat gerade erst das neueste DLC gekauft und nun das. Er kann es nun nicht mehr spielen, hat aber einiges an Geld dafür bezahlt. Wie soll/kann er sich verhalten?
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Monika
Danke fur den interessanten Artikel!
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Dominik
Guten Tag,gibt es eine Anlaufstelle für Anwälte die einem in solch einem Fall vertreten können? Ich besitze einen Steam Account mit einem nicht geringen wert, dort wurde ich nun kürzlichst bei einem neuen Spiel gebannt, was definitiv unrechtmäßig ist, da ich weder unerlaubte Programme oder ähnliches benutzt habe.
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