Verpackungsregister: IHK warnt vor falschen Rechnungen

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Worum geht's?

Das Verpackungsregister LUCID verunsichert nach wie vor viele Hersteller und Händler. Sie wissen nicht, wann sie sich im Register anmelden müssen und ob sie das etwas kostet. Das nutzen derzeit immer wieder Betrüger aus. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau warnte jetzt vor einer neuen Masche. Wovor müssen sich Unternehmen in Acht nehmen?

Wovor warnt die IHK?

Die IHK Halle-Dessau warnt vor gefälschten Rechnungen einer Scheinfirma. Diese fordert Unternehmen dazu auf, sich im Verpackungsregister einzutragen und dafür 200 Euro zu zahlen.

Was ist das Verpackungsregister?

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Bis zu diesem Stichtag mussten sich alle Unternehmen, die verpackte Waren für den Endverbraucher in Deutschland erstmalig in den Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID anmelden. Ob sich Hersteller und Händler angemeldet haben, soll die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kontrollieren.
Um sicherzustellen, dass sich Unternehmen anmelden, kann ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz teuer werden. Es sind Bußgelder von bis zu 200.000 Euro möglich. Und: Es besteht die Gefahr von Abmahnungen durch Konkurrenten und die Wettbewerbszentrale.

So können sich Unternehmen registrieren

Unternehmen, die erstmals Verpackungen mit Waren für private Verbraucher in den Umlauf bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID unter verpackungsregister.org registrieren. Die Anmeldung ist kostenlos.

Landeskriminalamt warnt vor falschen Abmahnungen

Unternehmen sehen sich derzeit mit zahlreichen Gefahren im Web konfrontiert. So bringen Hacker immer wieder den gefährlichen Trojaner-Virus Emotet in Umlauf. Dieser verschlüsselt gesamte Systeme und stoppt so den Arbeitsbetrieb. Oftmals fordern die Hacker zudem ein Lösegeld. Erst nach Zahlung wollen sie die verschlüsselten Dateien wieder entschlüsseln.

In diesem Kontext warnte das Landeskriminalamt Niedersachsen kürzlich vor betrügerischen Abmahnungen von vermeintlichen Rechtsanwälten. Unternehmen erhalten die Abmahnungen per E-Mail. Diese enthalten oftmals eine Schadware.

Fazit

Die IHK Halle-Dessau empfiehlt, nicht auf das Schreiben der Scheinfirma zu reagieren. Sie sollen nicht den geforderten Geldbetrag zahlen. Betroffene können zudem eine Strafanzeige stellen.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seiner umfassenden Erfahrung bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


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