Vorsicht eBay-Verkäufer: Schadensersatz bei Abbruch einer Auktion?

(3 Bewertungen, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Täglich werden unzählige Artikel über eBay erkauft und gekauft. Viele eBayer wollen bei den Auktionen günstige Schnäppchen ergattern. So mancher Verkäufer will dann durch den vorzeitigen Abbruch der Auktionen verhindern, dass er seine Ware weit unter Wert verkaufen muss. Das kann für den Verkäufer aber sehr teuer werden, hat gerade der BGH entschieden.

Gebrauchtwagen wurde für 1 € eingestellt

Der Fall nahm seinen Anfang, als ein eBay-Verkäufer einen Gebrauchtwagen für 1 Euro zur Auktion einstellte. Kurz nachdem er die Auktion eingestellte hatte, gab ein Käufer ein Gebot in Höhe von 1 Euro ab. Als Preisobergrenze stellte er zwar 555,55 Euro ein, war aber bereits mit 1 Euro Höchstbietender.

Kurze Zeit später brach der Verkäufer die Auktion aber vorzeitig ab. Er kontaktierte den Höchstbietenden, da er außerhalb von eBay einen Käufer für den Pkw gefunden hatte. Dieser wollte für das Auto 4.200 Euro bezahlen. Der Höchstbietende war jedoch der Meinung, dass ihm als Höchstbietenden der Wagen zustand. Er verklagte den Verkäufer deswegen auf Schadensersatz. Er erhielt in erster Instanz bereits recht (LG Mühlhausen, Entscheidung vom 09.04.2013, Az.: 3 O 527/12 ). Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Verkäufers blieb auch erfolglos (OLG Jena, Entscheidung vom 15.01.2014, Az.: 7 U 399/13). Letztlich musste der Fall vom Bundesgerichtshof in letzter Instanz im Rahmen der Revision des Verkäufers entschieden werden.

BGH: Kaufvertrag bei eBay war wirksam

Der BGH entschied mit Urteil vom 12.11.2014 (Az.: VIII ZR 41/14), dass auch bei einer vorzeitigen Beendigung der Auktion Schadensersatz an denjenigen zu zahlen ist, der zur Zeit des Abbruchs Höchstbietender ist. Die Richter am Bundesgerichtshof sprachen dem Käufer Schadensersatz wegen der Nichterfüllung des Kaufvertrages in Höhe von 5.249,00 Euro zu, da das Auto 5.250,00 Euro wert war. Nach Ansicht der Richter machte es den Kaufvertrag nicht unwirksam, dass zwischen gebotenem Preis und tatsächlichem Wert ein so großes Missverhältnis bestand. Auch der Umstand, dass der Käufer als Höchstgrenze “nur“ 555,55 Euro eingestellt hatte, führte nicht dazu, dass sein Angebot unsittlich war. Es liegt gerade in der Natur einer Plattform wie eBay, dass die Käufer dort Schnäppchen machen können und Waren weit unter eigentlichem Wert erstehen. Für den Verkäufer bieten solche Verkaufsvorgänge auf der anderen Seite den für ihn vorteilhaften Umstand, dass durch das gegenseitige Überbieten der Käufer ein für ihn vorteilhafter Preis erzielt wird. Der Vertrag über den Pkw zu einem Preis von 1 Euro war daher nicht nach § 138 Absatz 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Dass der Pkw nämlich überhaupt für nur einen Euro verkauft werden konnte, beruhte darauf, dass der Verkäufer das Risiko eingegangen ist, kein Mindestgebot festzulegen. Durch den Abbruch der Auktion hat er auch den Vertragsschluss an sich nicht verhindern können.

Wie kommt ein Vertrag bei eBay zustande?

Ein Vertrag kommt durch ein Angebot und eine Annahme zustande. Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ist bei eBay bereits das Einstellen der Auktion durch den Verkäufer. Bei eBay kommt der Vertrag daher bereits durch die Abgabe des (höchsten) Gebots durch den Käufer zustande, da darin die Annahme des Kaufvertragsangebots liegt. Der Auktionsabbruch kann diesen Vertragsschluss nicht beseitigen. Vielmehr zieht es den Zeitpunkt des Vertragsschlusses nur nach vorn. Aus dem Kaufvertrag war der Verkäufer auch verpflichtet, den Pkw an den Käufer zu liefern.

Kann der Verkäufer den Artikel nach Abbruch der Auktion nicht mehr an den Höchstbietenden liefern, kann der Höchstbietende deshalb Schadensersatz verlangen. Der Käufer muss den Käufer dann so stellen, als wenn der Kaufvertrag erfüllt (also in diesem Fall der Pkw geliefert) worden wäre. Der Käufer kann dann die Differenz zwischen dem von ihm abgegebenen Höchstgebot und dem Wert der Ware verlangen. Hier hatte der Käufer 1 Euro als Gebot abgegeben, der Gebrauchtwagen hatte aber einen Wert von 5.250,00 Euro. Den Differenzbetrag von 5.249,00 Euro musste der Verkäufer deswegen an den Käufer zahlen.

Wann ist der Abbruch von Auktionen bei eBay erlaubt?

Der vorzeitige Abbruch einer eBay-Auktion ändert - in den meisten Fällen - nichts daran, dass ein Vertrag zustande kommt. Die Ware muss dann geliefert werden. Nur nach den AGB von eBay kann sich etwas anderes ergeben: wenn z.B. der Verkäufer gesetzlich berechtigt ist, die Auktion abzubrechen. Dies kann der Fall sein, wenn sich der Verkäufer bei der Artikelbeschreibung oder dem Preis verschreibt. Zur Lieferung ist er auch dann nicht verpflichtet, wenn er den Artikel unverschuldet nicht liefern kann. Dies kann z.B. wegen eines Diebstahls der Fall sein.

Fazit:

Verkäufer können sich vor zu niedrigen Verkaufspreisen schützen, indem sie ein Mindestgebot für ihre Auktionen einstellen. So können sie die Preis-Untergrenze selbst festlegen und müssen ihren Artikel nicht völlig unter Wert abgeben. Wichtig ist dann natürlich auch,  bei eBay stets mit rechtssicheren AGB und Widerrufstexten aufzutreten.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details