GKV: Mindestbeiträge für Selbstständige ab 2019 niedriger

(21 Bewertungen, 1.57 von 5)

Worum geht's?

Viele Solo-Selbstständige haben es schwer: Trotz niedriger Netto-Einnahmen müssen sie monatlich mindestens 350 Euro in die Kasse zahlen, wenn sie gesetzlich krankenversichert sein möchten. Das Resultat: Sie stehen regelmäßig vor dem Bankrott. Damit ist jetzt Schluss. Der Bundestag hat das sogenannte Versichertenentlastungsgesetz verabschiedet, das ab 2019 gilt. Worauf können sich Selbstständige einstellen?

Das macht das Versichertenentlastungsgesetz

Ab 2019 müssen selbstständige Geringverdiener monatlich nur noch rund 151 Euro in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Der Grund: Das neue Versichertenentlastungsgesetz senkt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage auf ca. 1.100 Euro im Monat. Bisher liegt diese bei 2.284 Euro. Darüber dürfen sich jetzt 2,3 Millionen Solo-Selbstständige in Deutschland freuen.

Darum hat der Bundestag das Versichertenentlastungsgesetz abgesegnet

Die derzeit noch geltende Gesetzeslage sieht vor, dass jeder Selbstständige monatlich mindestens 350 Euro in die gesetzliche Krankenkasse legen muss. Der Grund: Die Bundesregierung geht davon aus, dass jeder von ihnen mindestens 2.284 Euro im Monat einnimmt. Mit dieser willkürlichen Festsetzung will sie verhindern, dass Selbstständige über Steuertricks ihre Einnahmen klein rechnen – und so die Kassen belasten. Lange Zeit passte das auch zu den Selbstständigen in Deutschland. Denn: Bis 2012 waren vor allem Gutverdiener wie Architekten, Zahnärzte und Steuerberater, die zum Teil selbst Angestellte haben, selbstständig. Sie konnten den Mindestsatz von 350 Euro in der Regel ohne Probleme zahlen. Seitdem ist jedoch vor allem die Zahl der Solo-Selbstständigen in Deutschland gestiegen. Diese verdienten im letzten Jahr im Durchschnitt 1567 Euro netto, so dass die 350 Euro für einige von ihnen schnell zum Problem wurden. Darauf hat der Bundestag jetzt mit dem Versichertenentlastungsgesetz reagiert.

Ran an den Speck

Neben der Entlastung von Solo-Selbstständigen will die Bundesregierung mit dem Gesetz auch an die mittlerweile umfangreichen Finanzreserven der Krankenkassen. Diese dürfen durch die neuen Regelungen nicht mehr den Umfang einer Monatsausgabe überschreiten. Ab dem Jahr 2020 müssen sie ihre Reserven zudem über einen Zeitraum von 3 Jahren abbauen. Und: Bereits ab jetzt dürfen Krankenkassen, die über mehr finanzielle Reserven als eine Monatsausgabe verfügen, ihren Zusatzbeitrag nicht mehr anheben.

Fazit

Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass dieser Einspruch einlegt.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details