Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Neue Vorgaben für soziale Medien

(6 Bewertungen, 2.67 von 5)

Worum geht's?

Bisher sagt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Soziale Medien müssen rechtwidrige Beiträge entfernen, wenn sie darauf hingewiesen werden. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) einigten sich jetzt darauf, dass Facebook und Co. Hate Speech nicht nur löschen, sondern auch dem BKA melden müssen. Welche Inhalte genau müssen sie melden? Und welche Informationen soll das BKA dabei erhalten?

Welche Inhalte müssen soziale Medien künftig melden?

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Anbieter unter anderem Hakenkreuz-Posts, volksverhetzende Inhalte und Morddrohungen nicht nur entfernen, sondern auch dem BKA melden müssen. Dabei müssen sie zudem die IP-Adresse und die Portnummer weitergeben. Das ermöglicht es der Behörde, die Urheber hinter den Posts zu identifizieren.

Ursprünglich sollten Anbieter auch Beleidigungen melden müssen. Das findet sich im jetzigen Gesetzesentwurf jedoch nicht mehr. Das BKA verfolgt diese also weiterhin erst dann, wenn die Betroffenen Anzeige erstatten.

Was passiert bei einer ausbleibenden Meldung?

Vernachlässigen soziale Netzwerke die neue Meldepflicht systematisch, droht ihnen ein Bußgeld.

Bundesregierung rechnet mit Flut an Meldungen

Die Bundesregierung rechnet durch die neue Regelung mit zahlreichen Meldungen durch Facebook, YouTube und Twitter. Das ist kein Wunder: Twitter verzeichnete nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz im ersten Halbjahr 470.000 Beschwerden. Dabei sperrte oder löschte der Kurznachrichtendienst rund 45.000 Tweets. YouTube kam auf 300.000 Meldungen. Ein Viertel davon entfernte das Video-Portal. Facebook kam auf eine dreistellige Zahl von Beschwerden zu 1050 Posts. Das Unternehmen löschte davon knapp 350.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Anklagen?

Die Bundesregierung hofft daher, die Länder mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Anklagen gegen die Hetzer betrauen zu können. Denn: Das erfordere spezialisierte Ermittler, so Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU).

Fazit

Der Gesetzesentwurf passt zur Einschätzung des BKA-Präsidenten Holger Münch. Dieser forderte auf der BKA-Herbsttagung in Wiesbaden, dass zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit eine klare rote Linie stehen und durchgesetzt werden müsse. Man könne wohl nicht die Einstellung der Menschen ändern, aber sie daran hindern, ihren Hass ungehindert der Öffentlichkeit aufzuzwingen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details