„Drecks Fotze“, „Stück Scheisse“ oder „alte perverse Drecksau“ - Bezeichnungen, die eine Bundespolitikerin in den sozialen Medien hinnehmen muss. Diese Einschätzung des LG Berlin vom September 2019 hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Künast selbst legte umgehend Beschwerde ein und kann nun zumindest einen Teil-Erfolg verzeichnen.
Zusätzliche Erkenntnisse des Gerichts
Erst in dem Beschwerdeverfahren sei der Ausgangspost des Beklagten vollständig vorgelegt worden, schreibt nun das Gericht. Er enthielt einen Online-Artikel aus der „Welt“, in dem es darum ging, wie die Partei der Grünen pädophile Tendenzen in den eigenen Reihen aufgearbeitet hatte. Der Verfasser des Facebook-Posts hatte Renate Künast dabei eine Äußerung unterstellt, die so nie gefallen war: „…wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz okay. Ist mal gut jetzt“. Daraufhin war die Politikerin in zahlreichen Kommentaren mit derben Worten beschimpft worden.
22 Kommentare erneut überprüft
Noch im September hatte das Gericht (Az. 27 AR 17/19) die Äußerungen als „Auseinandersetzung in der Sache“ gesehen. Zwar sei die Kritik zum Teil überzogen und die Bezeichnungen grenzwertig. Eine Politikerin müsse das allerdings aushalten, solange ein Sachbezug erkennbar sei. Künast habe folglich kein Recht, von Facebook die Herausgabe weiterer Informationen über die Verfasser der Kommentare zu fordern.
Meinungsfreiheit rechtfertigt keine Beleidigung
Nachdem das Gericht jetzt den Kontext des Ausgangsposts und weitere Einzelheiten zu dessen Verfasser kennt, kommt es zu einer etwas anderen Einschätzung. Sechs der beanstandeten 22 Kommentare werden nun als Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches eingestuft. Man gehe davon aus, dass die Verfasser das Falschzitat durchaus als solches erkennen konnten. Vor diesem Hintergrund seien ihre Kommentare nicht als sachliche Auseinandersetzung, sondern als „gezielter Angriff auf die Ehre“ der Politikerin zu sehen. Deshalb könnten sie auch nicht mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden.
Fazit
Die anderen 16 Kommentare halten die Richter auch weiterhin für legitim. Sie dienten nicht lediglich der Herabsetzung einer Person, sondern übten Kritik an Verhalten oder Äußerungen der Politikerin. Allerdings ist die jetzige Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Da Künast eine umfassende Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hat, wird sich auf jeden Fall das Kammergericht damit auseinandersetzen.
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