Langsames Internet: Grüne wollen Bußgelder für Provider

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Worum geht's?

Wenn Verbraucher für schnelles Internet bezahlen, heißt das noch lange nicht, dass sie das auch jederzeit vom Provider erhalten. Die Grünen haben daher jetzt eine Initiative für ein durchsetzungsstarkes Recht auf schnelles Internet gestartet. Telekommunikationsanbieter sollen Bußgelder zahlen müssen, wenn sie nicht die vereinbarte Datenübertragungsrate liefern. Dafür hat die Partei bereits einen entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag eingereicht. Wann sollen Provider ein Bußgeld zahlen müssen? Und wie hoch soll dies liegen?

Wie oft liefern Provider langsames Internet?

Die Bundesnetzagentur fand in ihrem Jahresbericht von 2018/19 heraus: Provider liefern bei WLAN nur bei 16,4 Prozent der Kunden die vereinbarte Internetgeschwindigkeit. Bei mobilem Internet lag die Quote sogar nur bei 1,5 Prozent. Die Bundesnetzagentur hat zwar bereits festgelegt, dass Kunden künftig ein Schadensersatz zusteht, wenn eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung" bei der Datenübertragungsrate vorliegt.

Wann sollen die Provider eine Strafe zahlen?

Die Vorgabe der Bundesnetzagentur reicht den Grünen nicht. Sie wollen die aufgestellten Kriterien auch anwenden, um die Provider mit einem Bußgeld zu belegen. Die Grünen wollen, dass Provider ein Bußgeld zahlen müssen, wenn sie die vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht zu mindestens 95 Prozent einhalten.

So viel sollen die Provider zahlen

Wie viel Provider an Bußgeld zahlen müssen, soll gestaffelt von der Schwere des Verstoßes abhängen. Die Grünen fordern dabei Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Umsatzes. Sie wollen, dass Anbieter eine Strafe spüren. Nur so würde sie ihre Wirkung entfalten.

Die Deutsche Telekom müsste bei einem Umsatz von 21,9 Milliarden Euro im letzten Jahr ein Bußgeld von 876 Millionen Euro zahlen. Vodafone wies in 2019 einen Umsatz von 10,6 Milliarden Euro auf. Der Provider müsste daher ein Bußgeld von 424 Millionen Euro zahlen. Die Einnahmen sollen in den Netzausbau fließen.

Fazit

Neben den Bußgeldern für Anbieter fordern die Grünen auch, dass Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Und: Sie sollen unkompliziert den Tarif wechseln können.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

VK
Zitat :
Provider liefern bei WLAN nur bei 16,4 Prozent der Kunden die vereinbarte Internetgeschwindigkeit .
Ernsthaft? WLAN? Seit wann bitte liefern Provider bitte WLAN aus? Das einzige, was hier ausschlaggebend ist, ist die Geschwindigkeit , die am Router ankommt. Ob ich jetzt einen lahmen Router haben, spielt doch keine Rolle. Außer natürlich der Router wurde vom Provider bereitgestellt. Aber selbst dann spielt die WLAN-Geschwindigkeit nur eine untergeordnete Rolle, da diese am Ende immer vom Endgerät abhängt.

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