Urteil: LG Magdeburg untersagt Werbung für Suchmaschinenmanipulation

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Worum geht's?

Ein Unternehmen warb mit einem Angebot für Suchmaschinenmanipulation durch Klicks von angestellten Minijobbern, da die Klickrate ein wichtiger Faktor für das Suchmaschinen-Ranking bei Google sei. Die Wettbewerbszentrale sah in dieser Werbung einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Dazu entschied das LG Magdeburg mit Urteil vom 11.10.2022.

Werbung mit Suchmaschinenmanipulation

Besagtes Unternehmen hatte für "Klicks von echten Nutzern auf Ihre Google Suchergebnisse mit dem Ziel, Ihre Klickrate zu verbessern" geworben. Denn: Auch wenn die genauen Kriterien nicht feststehen, nach denen Google seine Rankings vergibt, ist klar dass die Klickrate dabei eine große Rolle spielt. Je mehr Klicks eine Website bekommt, desto eher wird diese in den angezeigte Suchergebnissen von Google aufsteigen. Sind die Klicks aber nicht von “echten” Usern, sondern von bezahlten “Clickworkern”, wird damit die Suchmaschine manipuliert und der Nutzer auch.

Die Wettbewerbszentrale sah in der Werbung des Unternehmens deshalb einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot nach § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Begründung: Die Suchmaschinenmanipulation täuscht darüber, wie attraktiv ein Angebot auf der verwiesenen Seite tatsächlich ist.

Das Urteil

Dieser Meinung schloss sich das LG Magdeburg an (Az. 36 O 26/22 (007)) und verurteilte das beklagte Unternehmen zur Unterlassung. Das heißt: Dem Unternehmen ist es untersagt geschäftliche Suchmaschinenmanipulation durch das Klicken auf Google Ergebnisse sowohl anzubieten, als auch zu bewerben.

Fazit

Auch wenn es gängige Praxis in Unternehmen ist durch gezielte Marketing-Kampagnen ihre Suchmaschinenrankings zu verbessern, ist mit diesem Urteil klar, dass es dafür rechtliche Grenzen gibt. So sollten Online-Unternehmen in Zukunft darauf verzichten, zur Verbesserung des eigenen Rankings bei Google und Co. Suchmaschinenmanipulation zu betreiben oder damit zu werben.

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Maxie Schneider
Maxie Schneider, , Dipl.-Jur.
Head of Content & Legal Writerin

Maxie Schneider hat Rechtswissenschaften studiert und ist Diplomjuristin. Im Rahmen Ihres Studiums hat sie sich auf interdisziplinäre Rechtsthemen und die Wechselwirkung zwischen Rechtsentwicklung und fortschreitender Digitalisierung spezialisiert. Darüber hinaus ist sie zertifizierte Online-Texterin und studiert berufsbegleitend den Masterstudiengang „Digital Media Law & Management“. Seit 2022 ist Maxie Schneider Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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