Hate Speech gegen Künast: Kammergericht Berlin wertet 6 Posts als Beleidigungen

(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Im September letzten Jahres hatte das Landgericht (LG) Berlin entschieden: Online-Beschimpfungen wie „Schlampe“ und „Drecks Schwein“ sind keine Beleidigungen. Sie sind freie Meinungsäußerungen. Die Klägerin Renate Künast muss diese hinnehmen. In einem sogenannten Abhilfebeschluss korrigierte das Gericht die Entscheidung im Januar und stufte 6 der Beiträge auf Facebook als Beleidigungen ein. Nun musste sich das Kammergericht (KG) Berlin mit dem Hate Speech befassen. Zu welchem Ergebnis kamen die Richter?

So stufte das Berliner Kammergericht die Beschimpfungen ein

Die Richter des höchsten Berliner Gerichts kamen zu dem Schluss: 6 weitere Beiträge sind so beleidigend, dass sie sich als Schmähkritik einordnen lassen. Sie haben die Grenze zur Meinungsfreiheit deutlich überschritten. Die Kommentare weisen keine sachbezogene Auseinandersetzung mit der Thematik auf. Die Richter hinterfragten in ihrer Entscheidung grundsätzlich, ob die aktuelle Rechtslage noch zeitgemäß sei. Renate Künast konnte damit in 12 der 22 Fälle vor Gericht einen Erfolg einfahren.

Was sagt Künast zur Entscheidung?

Renate Künast gab an, sich über den Erfolg vor Gericht zu freuen. Solange es Androhungen und Beleidigungen im Netz gebe, würden sie und andere dagegen klagen. Es müsse das Ziel sein, dass das heutige Recht im digitalen Zeitalter ankomme.

Die Organisation Hate Aid, die Opfer von Online-Hetze unterstützt, erklärte froh zu sein, dass das KG Berlin erkannt habe, wie frauenverachtend und entwürdigend die Beiträge seien.

Erhalten die Verfasser der Beleidigungen eine Strafe?

Künast hatte ebenfalls darauf geklagt, dass Facebook die IP-Adressen der Post-Verfasser herausgeben darf. Mit diesen könnte sie über die Internetanbieter die Namen und Adressen der verantwortlichen User ermitteln. Sollte die Bundesregierung wie geplant das Maßnahmenpaket gegen Hasskriminalität beschließen, wäre dieser Weg fortan nicht mehr notwendig. Denn: Dann hätte das Bundeskriminalamt die IP-Adressen bereits gespeichert.

Fazit

10 der 22 Posts haben auch die Richter des KG Berlin nicht als Beleidigung gewertet. Künasts Anwältin kündigte daher an zu prüfen, ob eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg haben könnte.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details