Im September letzten Jahres hatte das Landgericht (LG) Berlin entschieden: Online-Beschimpfungen wie „Schlampe“ und „Drecks Schwein“ sind keine Beleidigungen. Sie sind freie Meinungsäußerungen. Die Klägerin Renate Künast muss diese hinnehmen. In einem sogenannten Abhilfebeschluss korrigierte das Gericht die Entscheidung im Januar und stufte 6 der Beiträge auf Facebook als Beleidigungen ein. Nun musste sich das Kammergericht (KG) Berlin mit dem Hate Speech befassen. Zu welchem Ergebnis kamen die Richter?
So stufte das Berliner Kammergericht die Beschimpfungen ein
Die Richter des höchsten Berliner Gerichts kamen zu dem Schluss: 6 weitere Beiträge sind so beleidigend, dass sie sich als Schmähkritik einordnen lassen. Sie haben die Grenze zur Meinungsfreiheit deutlich überschritten. Die Kommentare weisen keine sachbezogene Auseinandersetzung mit der Thematik auf. Die Richter hinterfragten in ihrer Entscheidung grundsätzlich, ob die aktuelle Rechtslage noch zeitgemäß sei. Renate Künast konnte damit in 12 der 22 Fälle vor Gericht einen Erfolg einfahren.
Was sagt Künast zur Entscheidung?
Renate Künast gab an, sich über den Erfolg vor Gericht zu freuen. Solange es Androhungen und Beleidigungen im Netz gebe, würden sie und andere dagegen klagen. Es müsse das Ziel sein, dass das heutige Recht im digitalen Zeitalter ankomme.
Die Organisation Hate Aid, die Opfer von Online-Hetze unterstützt, erklärte froh zu sein, dass das KG Berlin erkannt habe, wie frauenverachtend und entwürdigend die Beiträge seien.
Erhalten die Verfasser der Beleidigungen eine Strafe?
Künast hatte ebenfalls darauf geklagt, dass Facebook die IP-Adressen der Post-Verfasser herausgeben darf. Mit diesen könnte sie über die Internetanbieter die Namen und Adressen der verantwortlichen User ermitteln. Sollte die Bundesregierung wie geplant das Maßnahmenpaket gegen Hasskriminalität beschließen, wäre dieser Weg fortan nicht mehr notwendig. Denn: Dann hätte das Bundeskriminalamt die IP-Adressen bereits gespeichert.
Fazit
10 der 22 Posts haben auch die Richter des KG Berlin nicht als Beleidigung gewertet. Künasts Anwältin kündigte daher an zu prüfen, ob eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg haben könnte.
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