Neues EuGH Urteil: Schon das Ansehen illegaler Streams ist rechtswidrig

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Worum geht's?

Filesharing ist so 2016. Wer heute aktuelle Filme oder Serien im Netz sehen will, der tut das bei einem der zahlreichen Streaming-Anbieter. Beim Streaming konnten Nutzer bisher relativ sicher vor Abmahnbungen und Strafverfolgung sein. Verfolgt wurden zwar die Anbieter illegaler Streaming-Portale, nicht jedoch die Nutzer, die den File angesehen haben. Das könnte sich nach einem aktuellen Urteil des EuGH jetzt aber ändern.

Ist Streaming illegal?

Bisher haben sich die Juristen darüber gestritten, ob auch die Endnutzer beim Ansehen von illegal ins Netz gelangten Filmen illegal handeln. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten gab es bisher auch kaum rechtliche Verfolgungen der Nutzer von Streaming-Diensten.

Nun hat der Europäischen Gerichtshof allerdings ein Urteil gefällt, dass das Ansehen von Filmen, Serien oder Sportereignissen im Netz auch für die Nutzer gefährlich machen könnte.

Worum ging es in dem Fall?

Hintergrund war der Streit um einen Anbieter mit Sitz in den Niederlanden. Der hatte eine Video-Box namens "filmspeler" im Angebot. Mit solchen Kodi-Boxen können legale und illegale Inhalte aus dem Netz über den Fernseher abgespielt werden. Allerdings waren auf dieser Box Programme installiert, die das Abspielen von Inhalten aus illegalen Streaming-Quellen kinderleicht machten.

Der EuGH entschied, dass das Anbieten und Verkaufen dieser Box gegen geltendes Urheberrecht verstößt. Viel weitreichender ist aber die Aussage des EuGH, dass auch die Endnutzer eine Urheberrechtsverletzung begehen. Schon das kurzzeitige Zwischenspeichern der Streams auf Geräten der Endnutzer ist eine Rechtsverletzung, so der EuGH. Bei den meisten aktuellen Kinofilmen, Serien oder Fußballspielen wissen die Nutzer auch, dass diese illegal wie etwa von Diensten wie kinox.to angeboten werden.

Werden Nutzer von Streaming Diensten jetzt abgemahnt?

Wer sich darauf verlässt, dass er als Nutzer von Streaming-Diensten im Gegensatz zu klassischen Filesharing nicht mit rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen rechnen muss, sollte nach dem Urteil besser 2x darüber nachdenken, illegale Streaming-Quellen zu nutzen.

Praktisch wird die Verfolgung der Endnutzer nicht ganz so leicht werden. Die IP Adresse der Nutzer ist eigentlich nur dem Anbieter der Streaming-Dienste bekannt. Zum einen kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechteinhaber einige dieser Anbieter erwischen und so ggf. an die Daten von Nutzern kommen. Zumindest dann, wenn auf Streaming-Portalen eine Registrierung erfolgt, hinterlässt der Nutzer natürlich Daten, die von Abmahnern und Rechteverwertern eventuell für rechtliche Schritte genutzt werden können.

Praxis-Tipps zum Streaming:

1. Der EuGH sagt ziemlich deutlich, dass auch private Endnutzer beim Ansehen von Streams Rechtsverletzungen begehen.

2. Nutzen Sie deshalb möglichst keine illegalen und dubiosen Streaming-Quellen für Filme, Serien oder aktuelle Sportereignisse.

3. Das praktische Risiko von Verfolgungen ist im Moment noch gering. Es ist aber nicht klar, welche Konsequenzen die Rechteinhaber aus diesem Urteil des EuGH ziehen.

 

 

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Das stimmt so nicht:Es geht dabei nicht um streaming, youtube-Filme oder filesharing. Das sind nur technische Fragen. Es geht darum, ob die Inhalte legal oder illegal (also mit oder ohne Zustimmung der Rechteinhaber) ins Netz gekommen sind. Gerade in den USA verfolgen die Rechteinhaber Urheberrechtsve rletzungen sehr massiv. Andererseits gibt es in den USA natürlich schon viel länger und viel mehr legale Angebote.
6
Anonym
Ich finde das Urteil vollkommenen Quatsch. Auf Plattformen wie YouTube und co. kann ich mir alles ansehen was ich will. Im Moment bin ich in Amerika, die lachen über solche Urteile. Hier streamt jeder. Wo sind denn hier die Abmahner? Und gerade hier wo die Filme produziert werden. Nur die dummen deutschen mit denen kann man es ja machen....
7
Sebastian
Wenn jemand den letzten Tatort bei YouTube hoch lädt und ich mir diesen auf YouTube ansehe, dann mache ich mich also strafbar...interessantes Feld für Abmahnanwälte. Schließlich lässt dich der potenzielle Umsatz an den View/Bewertungszahle n sehr gut abschätzen.
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