Datenvolumen: Vodafone Pass muss auch im EU-Ausland gelten

(3 Bewertungen, 4.00 von 5)

Worum geht's?

Der Mobilfunkanbieter muss seine Nutzungsbedingungen für den sogenannten „Vodafone Pass“ ändern. Nach aktuellem EU-Recht ist eine Beschränkung des Zero-Rating-Angebots auf Deutschland unzulässig. Auch eine irreführende Werbung für das Produkt hat das Landgericht Düsseldorf untersagt. Darin fehlte unter anderem der Hinweis, dass Video- und Sprachtelefonie nicht im Pass enthalten sind.

Freies Datenvolumen bei Abschluss eines Mobilfunktarifs

Während die Telekom mit „StreamOn“ für kostenlose Zusatzangebote wirbt, schickt der Mitbewerber seinen Vodafone-Pass ins Rennen: Beide Produkte versprechen die Nutzung bestimmter Apps und Zusatzdienste ohne Anrechnung auf das Datenvolumen. Vodafone-Vertragskunden erhalten einen von vier Pässen gratis, weitere können für einen Aufpreis zugebucht werden. Dabei umfasst der Chat-Pass laut Werbung Messenger-Dienste wie beispielsweise WhatsApp.

Wer sich für den Social-Pass entscheidet, kann Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Instagram nutzen, ohne sein Datenvolumen zu belasten. Zwei weitere Pässe für Musik- oder Video-Streaming sind ausgelegt für Nutzer von Amazon Prime, Netflix, Spotify oder SoundCloud. Allerdings finden sich im Kleingedruckten für alle Produkte Einschränkungen. Diese Praxis hat jetzt das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 158/18) für unzulässig erklärt.

Tarif muss auch im Urlaub gelten

Im EU-Ausland nämlich fallen die Vorteile der Vodafone-Pässe weg: Dort wird die Nutzung sämtlicher Apps ganz regulär über das Datenvolumen verrechnet. Hierin sah das Landgericht einen Verstoß gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung TSM-VO. Darin ist festgelegt, dass Verbraucher Mobilfunktarife in der gesamten EU so nutzen können wie im Ausland, und zwar ohne Aufpreis.

Welche Partner-Apps sind wirklich dabei?

Daneben verstößt die Werbung für den Vodafone-Pass nach Ansicht des Gerichts gegen das Wettbewerbsgesetz. Denn wesentliche Einschränkungen sind nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf einer FAQ-Seite aufgeführt. So wirbt das Unternehmen zwar mit der Zero-Rating-Nutzung von beliebten Anwendungen wie WhatsApp, Instagram oder Spotify. Dass die genannten Dienste zum Zeitpunkt der Buchung aber tatsächlich noch vom jeweiligen Pass abgedeckt werden, wird nicht garantiert.

Kunden müssen die aktuellen Partner-Apps an anderer Stelle auf der Vodafone-Webseite suchen. Darüber hinaus gelten die Pässe nicht für Sprach- und Videotelefonie, die über die enthaltenen Dienste abgewickelt werden können. Ein klarer Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz, so das Gericht. Das beinhalte nämlich die Pflicht, in klarer, umfassender und leicht zugänglicher Form über angebotene Dienstleistungen zu informieren.

Fazit

Man müsse in einer Tarifübersicht nicht auf wenige Ausnahmen hinweisen, argumentierte Vodafone vor Gericht. Es handele sich beim Vodafone-Pass ja sowieso um eine kostenlose Zugabe zum Vertrag. Gerade eine solche Zugabe könne aber den Ausschlag geben bei der Entscheidung für einen Anbieter, so das Gericht. Vodafone will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Anzeige

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverwaltungsgericht fragt EuGH
Weiterlesen...
Mobile Datentarife: Deutsche Preise europaweit am höchsten
Weiterlesen...
Verbogene iPads: Diese Rechte haben Käufer
Weiterlesen...
EuGH-Urteil: Zero-Rating-Tarife verstoßen gegen Netzneutralität
Weiterlesen...
Telefonnummer in Widerrufsbelehrung: EuGH spricht Urteil
Weiterlesen...
Mobilfunk: Kündigung ist ohne Bestätigung gültig
Weiterlesen...
Illegale Telefonwerbung: Energieversorger soll 250.000 Euro zahlen
Weiterlesen...
Abzocke: Vodafone schiebt Verbrauchern unerwünschte Verträge unter
Weiterlesen...
Internet und Telefon: Darf ein Anschluss wegen nicht bezahlter Rechnungen gesperrt werden?
Weiterlesen...
Handy-Abzocke: Bundesnetzagentur will besseren Verbraucherschutz
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details