Kein Missverständnis, sondern Methode
Bereits zum vierten Mal innerhalb kürzester Zeit hat nun ein deutsches Gericht die Verkaufsmasche untersagt. Im konkreten Fall (LG München I, Az. 17 HK O 15392/19) hatte sich eine ehemalige Vodafone-Kundin an die Unternehmens-Hotline gewendet. Nach Beendigung ihres DSL-Vertrags wollte sie einen Retourenschein für die Rücksendung des Routers anfordern. Stattdessen fand sie zwei Tage später eine Auftragsbestätigung für die „Giga TV App“ von Vodafone in ihrem Briefkasten. Kosten: 9,99 Euro monatlich. Als Vertragsbeginn war das Datum ihres Telefonats mit der Hotline angegeben.
„Bestätigung“ nie getätigter Bestellungen
Bereits im Februar 2019 suchte ein Servicetechniker im Auftrag von Kabel Deutschland mehrere Kunden persönlich auf. Angeblich wollte er die Kabelbuchse in den Räumen ihrer Hamburger Wohngemeinschaft vermessen. Offenbar klang der Mann nicht besonders glaubwürdig, denn man verweigerte ihm den Zutritt. Trotzdem erhielt die WG innerhalb von fünf Minuten eine E-Mail, die über das Eintreffen ihrer Bestellung informierte. Wenige Tage später folgte eine Auftragsbestätigung. Für die einmalige Anschlussgebühr von 49,- Euro und einen Monatsbeitrag von 29,- Euro könne man nun die Dienste TV Connect und GigaTV von Vodafone nutzen.
Hohes Ordnungsgeld bei Wiederholung
Ähnlich dreist sollte einem Kabelanschluss-Kunden ein Vertrag für Telefon- und Internetnutzung untergejubelt werden. Er hatte sich an die Hotline gewendet, um Prepaid-Karten für seine Kinder zu bestellen. Die angebotenen Zusatzleistungen lehnte er sofort ab. Entsprechend überrascht reagierte der Mann, als sich einen Tag später ein Technik-Dienstleister meldete. Es ging um die Terminvereinbarung für die Installation des bestellten Kabel-Routers. Wenige Tage später lag außerdem die Auftragsbestätigung für einen Vodafone Internet- und Telefonanschluss im Briefkasten.
Praxis-Tipp
In den genannten Beispielen ist die Verbraucherzentrale Hamburg bereits erfolgreich gerichtlich gegen Vodafone vorgegangen. Das Unternehmen darf nicht mehr den Abschluss bestimmter Verträge bestätigen, wenn diese gar nicht bestellt wurden. Das gilt für
- Vodafone Giga TV App
- Vodafone TV Connect
- Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable sowie Kabel Digital
- Video Select
Bei Verstößen gegen die gerichtlichen Auflagen werden Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro fällig. Verbraucher, die trotzdem noch Probleme mit dem Unternehmen haben, können das mit dem Formular http://www.vzhh.de/missstand-melden der Verbraucherzentrale Hamburg mitteilen.
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