EuGH-Urteil: Zero-Rating-Tarife verstoßen gegen Netzneutralität

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Worum geht's?

Es könnte das Aus für die beliebten Zusatzoptionen „Vodafone Pass“ und „Telekom StreamOn“ bedeuten. In einem Urteil zur Gestaltung der beiden Angebote hat das höchste Gericht der Europäischen Union Nulltarif-Optionen grundsätzlich für unzulässig erklärt. Der Grund: Nach EU-Recht müssen Daten bei der Übertragung im Internet grundsätzlich gleichbehandelt werden.

Filme, Musik oder Social Media ohne Anrechnung

Vertragskunden sparen bisher mit den kostenlosen Zusatzoptionen Datenvolumen und damit bares Geld ein. Bei Vodafone ist einer von vier sogenannten „Pässen“ gratis im Basistarif enthalten. Das beinhaltet die Nutzung bestimmter Chat-Apps, sozialer Netzwerke, Musik- oder Video-Streaming Apps, ohne dass dies auf das Inklusiv-Volumen angerechnet wird. Damit die Option finanzierbar bleibt, hat Vodafone allerdings Einschränkungen vorgesehen: Bei einem Aufenthalt im Ausland sowie beim Zugang über einen Hotspot fallen die Vergünstigungen weg.

Einbußen bei Bildqualität

Bei der Telekom kann die Option „StreamOn“ hinzugebucht werden. Im Gegenzug werden die Datenströme bestimmter Audio- und Video-Apps nicht vom Inklusiv-Volumen abgezogen. Auch hier muss der Anbieter allerdings einschränken: Wer die Zusatzoption nutzt, kann Videos nur noch mit einer Bandbreite von 1,7 Mbits pro Sekunde streamen. Das gilt auch für Anwendungen, die nicht im StreamOn-Paket enthalten sind.

EuGH: Einschränkungen unzulässig

In insgesamt drei Verfahren (Az. C-854/19, C-5/20 und C-34/20) waren die Bundesnetzagentur sowie der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Angebotsoptionen vorgegangen. Dabei hatten sie sich auf einzelne Aspekte der Tarifgestaltung bezogen. Die Richter in Luxemburg gingen mit ihrem Urteil noch einen Schritt weiter. Sie betonten, dass Nulltarif-Optionen auf der Grundlage von kommerziellen Überlegungen grundsätzlich nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Mit der Limitierung der Bandbreite und den Einschränkungen beim Roaming verstießen die Anbieter gegen die Verordnung über den gleichen und ungestörten Zugang von Daten zum offenen Internet.

 

Fazit

Alle beteiligten Parteien wollen das Urteil nun zunächst einmal auswerten. Während die Telekom es allerdings für möglich hält, StreamOn weiterhin anzubieten, spricht man bei Vodafone bereits von Umstellungen. Verbraucherschützer und Netzagentur zeigen sich zufrieden mit der Entscheidung: Der EuGH sei damit weiter gegangen, als man erwartet habe.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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