Darum scheiterten die Verhandlungen kürzlich
Kritiker der Reform hatten die Hoffnung, dass sich die 11 Staaten aufgrund des strengen Upload-Filters in Artikel 13 gegen den aktuellen Vorschlag des Rates aussprachen. Der Grund war jedoch ein anderer: Nur Deutschland und Frankreich konnten sich nicht auf die Inhalte von Artikel 13 einigen.
So könnte der neue Artikel 13 aussehen
Der neue Kompromissvorschlag soll jetzt einen verschärften Upload-Filter verlangen. So sollen danach alle profitorientierten Plattformen einen Filter installieren. Das müssen sie nur dann nicht, wenn die Plattform jünger als 3 Jahre ist, weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz macht und weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat hat. Diese engen Vorgaben sind neu in Artikel 13.
Das würde Artikel 13 für die Praxis bedeuten
Vor allem das erste Kriterium dürfte zahllose kleinere Foren und soziale Netzwerke betreffen, so dass auch diese einen Upload-Filter einbauen müssten. Das heißt auch: Viele Webseiten und Apps müssten einen Upload-Filter verwenden, obwohl sie eigentlich keine Probleme mit Urheberrechtsverletzungen haben.
Die Alternative, Lizenzen zur Verwertung der geschützten Inhalte mit allen Rechteinhabern weltweit einzuholen, gilt dabei als unwahrscheinlich, so die Einschätzung von Julia Reda von der Piratenpartei. Der Bundesverband Deutsche Startups bezeichnete den neuen Vorschlag als enttäuschend. Die Zahl der Neugründungen in Deutschland könnte so sinken.
Fazit
Bereits in den nächsten Tagen könnte sich im Rat eine qualifizierte Mehrheit für den neuen Vorschlag der Reform im Urheberrecht finden. Dazu müssten diesem mindestens 16 von 28 Ländern zustimmen. Eine finale Abstimmung über die Reform im Plenum des EU-Parlaments wäre dann doch noch vor der Europawahl im Mai möglich.
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