EuGH: Wer haftet für illegale Musik-Uploads?

(4 Bewertungen, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Die Videoplattform YouTube bietet für Musikfreunde nicht nur autorisierte Videos von Künstlern und Produzenten, sondern ebenso eine Vielzahl an illegalen Uploads. Diese können ganz unterschiedlich aussehen und sind zum Beispiel in Form von privaten Mitschnitten auf Konzerten beliebt. Dabei kommt es regelmäßig zu Urheberrechtsverstößen. Der EuGH muss nun entscheiden, wie Haftungsfragen für diese Verstöße zu regeln sind.

Telemediengesetz entlastet Hostprovider

Nach § 10 des Telemediengesetzes (kurz: TMG) ist der Hostprovider grundsätzlich nicht verantwortlich für fremde Informationen, die Nutzer speichern bzw. hochladen. YouTube ist genauso ein Hostprovider – und wäre somit von der Haftungsfrage ausgenommen. Fraglich ist jedoch, ob dieses Privileg angemessen ist: Immerhin sorgt YouTube dafür, dass urheberrechtlich fragliche Inhalte überhaupt zur Verfügung stehen.

Bundesgerichtshof verweist an den EuGH

Im vorliegenden Fall hat der Kläger bereits in Deutschland den Klageweg bis zum Bundesgerichtshof beschritten. Er macht geltend, dass auch Plattformen wie YouTube für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden müssen, wenn diese die Verletzungen wissentlich ermöglichen. Grundsätzlich geht es daher um die Frage, ob YouTube in diesen Fällen nicht mindestens auch als Teilnehmer, wenn nicht sogar als Täter haftbar ist. Da es um grundlegende Fragen rund um das Urheberrecht geht, hat der Bundesgerichtshof den Fall an den europäischen Gerichtshof verwiesen.

Haftung bisher nur auf Unterlassung möglich

Die bisherige Privilegierung der Hostprovider ist für die Rechteinhaber wenig befriedigend. Sie konnten YouTube und auch andere Plattformen nur zur Unterlassung auffordern – aber keine finanzielle Entschädigung in Form von Schadenersatz geltend machen. Neben der Klärung dieser Frage steht auch die Forderung im Raum, einen Anspruch auf Auskunft über die Identität der Rechtsverletzer zu erlangen. Auch hier soll Urhebern die Möglichkeit offenstehen, gegen diese direkt vorzugehen.

Fazit

Die Verantwortung und Haftung für illegale Uploads betrifft nicht nur YouTube, sondern eine Vielzahl an anderen Plattformen. Urheberrechtlich geschützte Werke können bislang nicht effektiv vor einem Eingriff in das Urheberrecht bewahrt werden, wenn sich Hostprovider auf ihr Haftungsprivileg berufen können – und gleichzeitig ein Durchgriff auf die eigentlichen Täter nicht möglich ist. Für die Urheber bleiben damit nicht viele Optionen, um ihre verletzten Rechte gegebenenfalls auch per Klage auf Schadenersatz geltend zu machen. Interessant ist dies auch vor dem Hintergrund, dass die Hostprovider ihre Dienste gerade nicht selbstlos anbieten – sondern genau damit ihr Geld verdienen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details