EuGH-Schlussanträge: Mail- und IP-Adresse nicht Teil des Auskunftsanspruchs

(2 Bewertungen, 3.00 von 5)

Worum geht's?

Laden Nutzer bei YouTube Inhalte hoch, die gegen das Urheberrecht verstoßen, haben die Rechteinhaber einen Anspruch darauf, den Namen und die Adresse des Verantwortlichen zu erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss aktuell klären, ob das auch die Telefonnummer, Mail- und IP-Adresse umfasst. Die Schlussanträge des Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard Øe sagen jetzt: Diese Daten sind vom Auskunftsanspruch nicht abgedeckt. Wie begründet der Generalanwalt seine Einschätzung? Und welche Vorgaben macht das Gesetz zum Auskunftsanspruch?

Darum hat Constantin Film einen Auskunftsanspruch gestellt

2013 und 2014 haben drei YouTube-Nutzer die Kinofilme „Parker“ und „Scary Movie 5“ auf der Videoplattform eingestellt. Der Filmverleiher Constantin will daher die E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen der User, um Schadensersatzansprüche stellen zu können. YouTube verfügt über diese Daten.

Was sagt das Gesetz zum Auskunftsanspruch?

Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Richtlinie 2004/48/EG) gibt vor: Grundsätzlich müssen Plattformbetreiber Rechteinhabern Namen und Adressen der Rechteverletzer nennen. Die Richtlinie sagt nichts dazu, ob sie auch andere Daten wie die Mail-Adresse nennen müssen.

So entschieden die Vorinstanzen

Erst hatte das Landgericht Frankfurt die Klage von Constantin abgewiesen. Vor dem Oberlandesgericht hatte das Unternehmen dann jedoch zum Teil Erfolg. Das Gericht entschied, dass YouTube die E-Mail-Adresse der User herausgeben muss. Der Fall landete dann vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter glauben, dass die EU-Richtlinie die E-Mail-Adressen und Telefonnummern umfassen könnte. Um das zu klären, rief der BGH den EuGH (Az. C-264/19) an.

Was sagen die Schlussanträge des Generalanwalts?

Der Generalanwalt des EuGH sieht das anders. Denn: Der gewöhnliche Sprachgebrauch umfasse beim Begriff „Adresse“ ausschließlich die Postanschrift. Die EU-Richtlinie habe zudem das Ziel, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Grundrechten der Nutzer herzustellen. Würde der EuGH der Forderung von Constantin Film nachkommen, wäre es fraglich, ob es dieses Gleichgewicht noch gebe. Und: Auf diese Weise würde das Gericht die in der EU-Richtlinie genannten Begriffe ändern. Dazu sei der EuGH jedoch gar nicht befugt.

Fazit

Der Generalanwalt des EuGH ergänzte in seinen Schlussanträgen: Die EU-Richtlinie nehme nur eine Mindestharmonisierung vor. Die Mitgliedsstaaten könnten selbst ergänzende Maßnahmen vornehmen. Der EuGH müsse daher die Begriffe in der Richtlinie nicht ändern.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details