Urheberrecht: FC Bayern darf Karikaturen von Franck Ribéry und Arjen Robben nicht verwenden

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Worum geht's?

Ein Grafiker entwarf riesige Karikaturen der beiden Ex-Bayern-Stars Franck Ribéry und Arjen Robben als Varianten von Batman und Robin. Er zeigte diese beim DFB-Pokal-Halbfinale zwischen Bayern und Borussia Dortmund im April 2015 in der Münchner Allianz Arena. Unter den Karikaturen platzierte der Grafiker den Slogan "The Real Badman & Robben". Der FC Bayern entwarf darauf selbst eine ähnliche Variante mit demselben Slogan. Er druckte diese auf Merchandise-Artikel. Das Landgericht (LG) München entschied jetzt: Das durfte der FC Bayern nicht. Wie hatte der Verein die Rechte des Grafikers verletzt?

So sah der Grafiker seine Karikaturen

Der Grafiker fand, dass seine Zeichnung mit dem Slogan urheberrechtlich schutzfähig sei. Der Entwurf des FC Bayern sei eine widerrechtliche Nachzeichnung, so der Vorwurf. Der Grafiker verklagte den Verein daher wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Wie sah der FC Bayern die Karikaturen?

Der FC Bayern fand, dass die vom Verein entworfenen Grafiken eigenständige Werke seien. Sie würden etwas Mystisches und eine besondere Dynamik ausstrahlen. Auf diese Weise würden sie von den Karikaturen des Grafikers abweichen. Und: Der Slogan "The Real Badman & Robben" sei nicht schutzfähig. Es fehle ihm an der notwendigen Kreativität, um eine urheberrechtliche Gestaltungshöhe aufzuweisen.

So entschied das LG München über die Karikaturen

Das LG München kam zu dem Ergebnis: Die Zeichnungen sind zusammen mit dem verwendeten Slogan ein schutzfähiges Gesamtwerk. Denn: Der Grafiker hat die Eigenschaften der bekannten Figuren Batman und Robin mit den ebenfalls bekannten Spielern des FC Bayern neu verwoben. Auf diese Weise hat er über einen schöpferischen Akt neue Figuren geschaffen.

Die vom FC Bayern entworfenen Zeichnungen für die Merchandise-Artikel weisen die gleichen wesentlichen Merkmale der Karikaturen des Grafikers auf. Sie verwenden denselben Slogan. Der Verein hat daher gegen das Urheberrecht verstoßen (Urteil vom 09.09.2020, Az. 21 O 15821/19).

Fazit

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat der Grafiker einen Anspruch auf Schadensersatz. Der FC Bayern hatte jedoch bereits im Juli angekündigt, bei einer Niederlage vor dem LG in Berufung gehen zu wollen.

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