Klarstellung: Straßenverkehrsordnung bekommt eindeutige Formulierung zum Blitzer-App-Verbot

(4 Bewertungen, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Sind sie legal, oder sind sie es nicht? In den App-Stores jedenfalls werden jede Menge Anwendungen angeboten, die vor Geschwindigkeitsmessungen warnen. Auch viele Radiosender sagen täglich die Messstellen durch, ohne dafür belangt zu werden. Doch Vorsicht: Der Gesetzgeber stuft Rundfunkwarnungen ganz anders ein, als eigene Geräte. Und verbietet Fahrern jetzt auch klar die Nutzung sogenannter Blitzer-Apps.

Mit Technik gegen Radarfallen

Bisher war in Paragraph 23 Absatz 1c der StVO lediglich die Rede von jeglichem Gerät, das „dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Ausdrücklich zählten dazu spezielle Radarwarner: Geräte, die in einem bestimmten Umkreis nach Messgeräten suchen und gegebenenfalls ein Signal geben. Mittlerweile allerdings ist die Anzeige vor Blitzern oft eine von vielen Nebenfunktionen, die Navigationsgeräte oder Smartphones wahrnehmen. Ob sie ebenfalls unter das Verbot fallen, hat in der Vergangenheit schon Gerichte beschäftigt.

Muss das Handy jetzt im Auto abgeschaltet werden?

Bei enger Auslegung sind weder Handys noch Navis „dafür bestimmt“, Radarfallen zu melden. Tatsächlich allerdings haben sie die reinen Warngeräte ersetzt. Nach gängiger Auffassung galt das Verbot deshalb auch bisher schon für derartige Geräte. Mit einer Ergänzung im Paragraf 23 Absatz 1c hat der Gesetzgeber nun Klarheit geschaffen. Der fragliche Satz lautet: "Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden." Heißt im Klartext: Das Smartphone kann in eingeschaltetem Zustand mitgeführt werden – solange eine Blitzer-App nicht in Betrieb ist.

Bei Verstoß: 75,- € und 1 Punkt

Das Durchsagen von Geschwindigkeitsmessungen im Radio ist übrigens auch weiterhin völlig legal. Denn die halbstündlichen Wiederholungen erziehen den Autofahrer zu erhöhter Aufmerksamkeit, auch wenn er nicht persönlich betroffen ist. Die App hingegen kann zu sorglosem Fahren verführen, weil sie nur unmittelbar vor einer Kontrolle Alarm gibt.

Fazit

Wie bisher schon bezieht sich die Regelung übrigens nur auf den Fahrzeugführer. Wer also einen Beifahrer mit der Beobachtung einer Blitzer-App beauftragt, dürfte straffrei ausgehen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details