Pilotprojekt: Falschparker können Strafzettel im Supermarkt bezahlen

(2 Bewertungen, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Wer in der Stadt Köln ein Knöllchen wegen falschen Parkens kassiert, kann das Verwarnungsgeld ab sofort beim nächsten Einkauf begleichen. Und zwar nicht nur in der Domstadt selbst. Rund 12.000 Filialen von Rewe, Penny, Rossmann und anderen Einzelhändlern in ganz Deutschland dürfen die Strafzettel abrechnen, so die Stadt – schnell, unkompliziert und ohne Preisgabe sensibler Daten.

Köln testet neues Verfahren

Die ungeliebten Briefe der städtischen Verkehrsüberwachung enthielten bisher immer das Anhörungsschreiben und einen Zahlschein zur Überweisung. Künftig werden Falschparker dort zusätzlich einen Strichcode vorfinden. Dieser wird, ähnlich wie beispielsweise ein Pfandbon, anonym und ohne weitere Formalitäten an der Kasse gescannt. Ein Ausweis ist ebenso wenig nötig, wie die Angabe zusätzlicher Informationen. Das Knöllchen kann entweder einzeln oder im Rahmen eines Einkaufs beglichen werden. Neben Cash kommen dabei auch alle anderen an der Kasse akzeptierten Zahlungsmittel infrage.

Baumärkte und Tankstellen ebenfalls mit dabei

Die Deutschen hingen am Bargeld, so die Verantwortlichen der Stadt Köln. Mit dem Versuch wolle man herausfinden, ob das auch für das Begleichen von Strafzetteln gelte. Bisher konnten Verwarnungsgelder nur überwiesen oder bar bei der Stadtkasse entrichtet werden. Zusammen mit der Cash Payment Solution GmbH stelle man nun rund 12.000 Bezahlpunkte zur Verfügung. Dazu gehörten unter anderem Filialen der Supermarktketten Real, Rewe und Penny sowie Drogeriemärkte wie dm und Rossmann. Welche Geschäfte im Einzelnen die Knöllchen akzeptieren, kann im Internet unter www.barzahlen.de ermittelt werden.

Keine zusätzlichen Daten erfasst

Einen weiteren Vorteil des Projekts „Barzahlen/viacash“ sieht die Stadt Köln in der Datensparsamkeit. Im Gegensatz zur Überweisung würden bei der Zahlung per Strichcode keine weiteren personenbezogenen Daten verarbeitet. Das Kassenpersonal könne nicht erkennen, was genau mit dem Schein bezahlt würde. Da kein Ausweis vorgelegt werden müsse, könnten auch andere Personen für den Parksünder aufkommen. Dabei sollten die Empfänger lediglich sichergehen, dass sie nicht zweimal zahlten – einmal per Strichcode und ein weiteres Mal über Online-Banking.

Fazit

Noch handelt es sich um ein Pilotprojekt der städtischen Verkehrsüberwachung in Köln. Sollte es bei der Bevölkerung ankommen, könnten auch andere Verwaltungsbereiche und weitere deutsche Großstädte Interesse zeigen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details