Internet-Anschluss: Darf der Anbieter einfach seine Preise erhöhen?

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Worum geht's?

Preisanpassungen sind nur in engen Grenzen erlaubt. Das musste auch ein Internetanbieter feststellen. Das Landgericht Berlin hat entschieden, ob der Anbieter den Tarif eines Kunden einfach umstellen durfte.

Anbieter erhöht Preis von 14,99 Euro auf 19,99 Euro

Die Verbraucherzentrale Berlin ging gegen einen Internetanbieter vor. Das Unternehmen stellte den Tarif eines Kunden um. Der Internetanschluss sollte nicht mehr 14,99 Euro, sondern nun 19,99 Euro kosten. Dies teilte das Unternehmen in einem Schreiben mit. Zusätzlich zu dem Internetanschluss stellte der Anbieter mit der Tarifumstellung einen Telefonanschluss zur Verfügung.

Das Problem an der ganzen Sache: Die Umstellung erfolgte automatisch, ohne dass der Kunde zustimmen musste. Die Verbraucherzentrale war der Ansicht, dass der Internetanbieter seinen Kunden täuschte. Der Anbieter erwecke den Eindruck, dass er ohne weiteres einen höheren Preis verlangen kann, falls der Kunde nicht kündigt. Der Fall landete vor Gericht. Das Landgericht Berlin hat ihn jetzt entschieden.

Tarifumstellung bedarf ausdrücklicher Zustimmung des Kunden

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 6. Juli 2016, Az. 15 O 314/15) entschied, dass der Internetanbieter den Vertrag des Kunden nicht automatisch umstellen durfte. Das Gesetz sieht vor, dass Anbieter den vereinbarten Preis für eine Hauptleistung (hier: für den Internetanschluss) nur dann erhöhen darf, wenn das Unternehmen die Preiserhöhung mit seinem Kunden ausdrücklich vereinbart hat. Der Anbieter darf die Erhöhung nicht einseitig diktieren. Deswegen reichte es nicht aus, dass das Unternehmen die Tarifumstellung dem Kunden nur mitteilte.

Das Landgericht verurteilte das Unternehmen außerdem dazu, ein Berichtigungsschreiben zu versenden, um die Täuschung der Kunden zu beseitigen. Der Anbieter muss die von der Umstellung betroffenen Kunden darüber informieren, dass die mitgeteilte Tarifänderung nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen werden darf. Außerdem musste der Anbieter auf Rückforderungsansprüche des Kunden hinweisen, sofern er den erhöhten Preis bezahlt hat.

Praxis-Tipp:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Internetanbieter hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Kunden sollten prüfen, ob sie von einer automatischen Tarifumstellung betroffen sind. In diesem Fall können ihnen Rückforderungsansprüche für zu viel gezahlte Gebühren zu stehen.

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Maximilian Reimann
Hallo, habe heute am 15.03.2023 eine Preiserhöhung von Voda bekommen. Grund: wegen der Energiekosten. Meine bisherige Kosten waren 35€ jetzt möchte er 40€ haben für die gleiche Leistung etc. Ist das Rechtens? Oder darf er das nicht?
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Chris D
Er darf es nur mit dem Einverständnis des Kunden. Im gleichen Schreiben steht bei mir, dass man den Vertrag innerhalb von 3 Monaten außerordentl ich kündigen kann.
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Kaiser C
Guten Tag,ich habe aktuelle das gleiche Thema mit einer Preiserhöhung eines Anbieters für Auslandsminuten preise. Diese wurden von 0,05 € auf 0,37 € ohne Zustimmung erhöht. Ich habe bei Vertragsabschlu ss die Onlinerechnung gewählt. Es wurde lediglich bei öffnen des Onlinerechnungs portal ein Balken mit dem Hinweiß der Änderung darauf hingewiesen. Da ich nicht monatlich die Rechnung abrufe, sondern lediglich die Abbuchungen kontrolliere, ist es bis zur erhöhten Rechnungsavisio n nicht aufgefallen.Is in diesem Fall der Anbieter verpflichtet die Zustimmung der Preisänderung einzuholen?Vielen Dank Schöne GrüßeC. Kaiser
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S.W.
Passen die geschilderten Umstände nicht auch 1:1 auf die geplante Gebühreneinführung bei den Postgirokonten? Hier erfolgte auch nur ein Schreiben, in dem (zienlich am Ende) mitgeteilt wird, dass das Konto ohne Zutun in ein kostenpflichtig es umgewandelt wird, wenn man nicht bis November kündigt.
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