AGB: Dürfen Unternehmer eine Zahlungsfrist von 3 Monaten regeln?

(4 Bewertungen, 4.00 von 5)

Worum geht's?

Wer als Unternehmer regelmäßig Verträge schließt, setzt dafür meist AGB ein. Das erleichtert die Abwicklung, weil immer wieder die gleichen Vertragstexte verwendet werden. AGB unterliegen aber auch besonderen Bestimmungen. Nicht alle Regelungen sind erlaubt. Das Amtsgericht Mannheim musste die Frage beantworten, ob sich Unternehmer Zahlungsfristen von 3 Monaten vorbehalten dürfen.

 

Zurück zur Übersicht: "AGB"

 

Speditionsunternehmer wollte erst nach 3 Monaten bezahlen

Ausgangspunkt des Falles war ein Vertrag zwischen einem Speditionsunternehmen und einem Frachtdienstleister. Die Spedition verwendete für den Vertrag ihre eigenen AGB und beauftrage den Frachtdienstleister mit dem Transport. Die AGB enthielten unter anderem folgende Bestimmung: „Forderungen des Auftragnehmers sind am letzten Tag des zweiten Folgemonats nach Rechnungseingang fällig.“

Nach dieser Bestimmung konnten bis zu drei Monate bis zur Zahlung vergehen. Würde zum Beispiel die Rechnung am 1. März 2015 bei der Spedition eingehen, müssten sie das Geld erst am 31. Mai bezahlen. Das Frachtunternehmen hielt diese Regelung für unwirksam und verlangte vor Ablauf der drei Monate das Geld.

Zahlungsfrist war zu lang

Das Amtsgericht Mannheim entschied mit Urteil vom 22.07.2015 (Az. 10 C 169/15), dass die AGB- Klausel unwirksam war. Eine Zahlungsfrist von drei Monaten ist eine unangemessene Benachteiligung für den Auftragnehmer und verstößt gegen §§ 308 Nr. 1, 307 BGB.
Der Auftragnehmer muss nach der AGB-Klausel mit seinen Auslagen in Vorleistung gehen und erhält erst nach drei Monaten seine Bezahlung. Diese späte Bezahlung stellt die Benachteiligung dar. Eine solche Regelung kann nach dem Urteil des Amtsgerichts Mannheim in AGB deswegen nicht wirksam vereinbart werden.

Fazit:

Unternehmer können keine Zahlungsfrist von drei Monaten in AGB vereinbaren. Eine solche Regelung benachteiligt den Auftragsnehmer unangemessen. Das Gesetz sieht für Zahlungen im Normalfall eine Frist von 30 Tagen vor. Dann tritt der Verzug ein.

Im unternehmerischen Geschäftsverkehr können auch längere Zahlungsfristen vereinbart werden, hier müssen aber Grenzen beachtet werden. Das zeigt auch das Urteil des Amtsgerichts Mannheim. Unternehmer sollten deswegen ihre AGB stets genau prüfen lassen, um rechtssichere Regelungen zu verwenden.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details