Das sagt das Gesetz zur Erstattung von Veranstaltungstickets
Fällt eine Veranstaltung aus, haben Verbraucher eigentlich das Recht, ihr Geld zurückzuerhalten. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass Veranstalter und Vermittler auf diese Weise derzeit finanzielle Probleme bekommen könnten. Sie beschloss daher im Mai ein Gesetz, das Kunden dazu zwingt, Gutscheine für eine gleichwertige Veranstaltung zu akzeptieren – wenn der Veranstalter das Geld nicht zurückzahlen will.
Dabei sollen die Gutscheine bis Ende 2021 gültig sein. Haben Kunden den Gutschein bis dahin nicht eingelöst, können sie das Geld zurückverlangen. Diese Regelung gilt für Tickets, die Kunden vor dem 08. März 2020 gekauft haben.
Das wirft die Verbraucherzentrale Eventim vor
Eventim biete es vielen Kunden derzeit weder an, ihr Geld zurückzuzahlen, noch einen Gutschein auszustellen. Stattdessen verschicke Eventim Standardantworten. Diese verwiesen darauf, dass die Tickets für neue Termine der Veranstaltung gültig bleiben. Für dieses Vorgehen mahnte die Verbraucherzentrale Eventim ab. Sie gab ihr bis zum 17. April Zeit, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dem kam Eventim jedoch nicht nach.
EU-Kommission rügt Gutscheinzwang
Die EU-Kommission erinnerte die Länder kürzlich daran, dass Kunden ein Recht darauf haben, ihr Geld zurückzuerhalten, wenn eine Reise oder ein Flug ausgefallen ist. Denn: Einige Länder hatten bereits einen Gutscheinzwang eingeführt. Die Kommission drohte den Staaten daher mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Ob die EU-Kommission einen Gutscheinzwang für Veranstaltungstickets akzeptiert, ist unklar.
Fazit
Nachdem Eventim keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht München I ein.
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