Verbraucherzentrale mahnt Lufthansa ab
Die Verbraucherzentrale mahnte die Lufthansa zunächst ab. Sie forderte die Fluggesellschaft auf, Verbraucher über ihre Rechte zu informieren, sie auf das Recht auf Rückerstattung hinzuweisen und den Flugpreis fristgerecht zurückzuzahlen. Die Lufthansa reagierte auf die Abmahnung jedoch nicht. Die Verbraucherschützer reichten daher Klage vor dem Landgericht Köln ein. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Welche Rechte haben Verbraucher bei einer Flugstornierung?
Storniert ein Anbieter einen bereits bezahlten Flug, muss er seine Kunden informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen können. Entscheiden sich Verbraucher für die Rückzahlung, muss der Anbieter den Ticketpreis innerhalb von 7 Tagen erstatten.
Das wirft die Verbraucherzentrale der Lufthansa vor
Die Verbraucherzentrale wirft der Lufthansa vor, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Sie verschleiere und verschleppe die Ticketerstattungen. Sie versuche mit allen Mitteln, Rückzahlungen der bereits gezahlten Tickets zu verhindern. Und: Die Airline täusche Verbraucher gezielt mit falschen Informationen. Sie biete Umbuchungen an, ohne darüber zu informieren, dass Kunden auch ihr Geld zurückfordern können. Gerade ein Unternehmen, das so große staatliche Unterstützung erhält, dürfe sich nicht vor seinen gesetzlichen Pflichten drücken.
Fazit
Die Lufthansa ist nicht der einzige Reise- und Fluganbieter, der Kunden ihr Geld nicht zurückzahlt. Die Verbraucherzentrale geht daher gegen zahlreiche weitere Unternehmen vor. Mehrere von ihnen haben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Gegen 6 Unternehmen hat die Verbraucherzentrale Klage eingereicht. Darunter sind Eurowings und DER Touristik.
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