Untergeschobene Verträge: Schon wieder Urteil gegen Vodafone

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Worum geht's?

Bereits zum fünften Mal hat die Verbraucherzentrale erfolgreich gegen aggressive Werbemethoden der Vodafone Kabel Deutschland GmbH geklagt. Einem 47-jährigen Bankkaufmann war der Abschluss eines Internet-Vertrags bestätigt worden, obwohl er den nie getätigt hatte. Dabei scheute der Konzern offenbar auch nicht davor zurück, ein Kundengespräch mit einer völlig anderen Person nachzustellen.

„Wir danken für Ihren Auftrag“

Eigentlich hatte der Mann sich nur über Prepaid-Karten für die Handys seiner beiden Kinder informieren wollen. An der Hotline erklärte man ihm dann, dass er die Karten auch viel günstiger haben könnte. Er müsse dazu nur Vodafone Internet-Kunde werden. Ein entsprechendes Vertragsangebot wurde ihm auch gleich unterbreitet. Der Mann lehnte ab; schließlich war er mit seinem bestehenden Provider zufrieden. Der Mitarbeiter bat ihn daraufhin, noch kurz am Apparat zu bleiben, bevor das Gespräch plötzlich unterbrochen wurde. Einen Tag später meldete sich ein Dienstleister, um einen Termin für die Installation zu vereinbaren.

Verbraucherschützer kennen die Methode

Der verärgerte Anrufer beschloss daraufhin nicht nur, keine Geschäfte mehr mit Vodafone zu machen. Er informierte außerdem auch die Verbraucherzentrale Hamburg über die zweifelhafte Methode der Kundenwerbung. Die Folge war eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens für Vodafone samt Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Letzteres verweigerte der Konzern. Gleichzeitig ließ man wissen, der Mann habe ganz klar telefonisch den Auftrag zum Vertragsabschluss erteilt. Von dem Gespräch liege auch ein Mitschnitt vor.

Dubiose Telefon-Datei

Zu hören war in dieser Aufnahme ein Telefonat mit zwei Teilnehmern. In einem von beiden erkannte der Mann den Call-Center-Agenten, mit dem er damals gesprochen hatte. Der zweite allerdings sei keinesfalls er selbst gewesen, auch wenn sein Name im Lauf des Telefonats gefallen sei. Er habe den Eindruck, sein Anruf habe mit einer anderen Person simuliert werden sollen. Das Landgericht München I (Az. 1 HK O 14157/19) sah keinen Grund dafür, an den Aussagen des 47-jährigen Bankkaufmanns zu zweifeln. Er habe den Vorgang klar und detailliert geschildert. Es gebe auch keinerlei Grund für ihn, sich eine solche Geschichte zurechtzulegen. Denn einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag hätte der Mann ja problemlos widerrufen können.

Fazit

Das Urteil in diesem Fall ist noch nicht rechtskräftig. Es ist jedoch bereits das fünfte Mal, dass die Verbraucherzentrale Hamburg gerichtlich wegen aggressiver Kundenwerbung gegen Vodafone vorgeht. Der Verband warnt ausdrücklich vor der Masche und bittet weitere Opfer um Kontaktaufnahme unter https://www.vzhh.de/missstand-melden

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Anke Evers
Anke Evers
freiberufliche Journalistin

Anke Evers ist freiberufliche Journalistin, Autorin und Texterin und hat ihr Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften an Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.


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