Wettbewerbsrecht: Kartellamt vs. Whatsapp

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Worum geht's?

Die Durchsetzung von gesetzlichen Datenschutzvorgaben beim Messengerdienst Whatsapp trifft auf harte Kritik durch das Bundeskartellamt. Kunden werden vor die Wahl gestellt, entweder bis zum 15. Mai 2021 zuzustimmen – oder langfristig den Account zu verlieren.

Entweder-oder-Mentalität bei der Facebook-Tochter 

Whatsapp ist als Facebook-Tochter dringend daran interessiert, die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz, die sich insbesondere aus der Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) ergeben, in vollem Umfang umzusetzen.

Dafür hat der Messenger-Dienst den eigenen Usern nun eine Frist gesetzt, um den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Diese endet am 15. Mai 2021 – User, die nicht zustimmen, werden in einem ersten Schritt in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. In einem weiteren Schritt soll der Account deaktiviert und nach 120 Tagen gelöscht werden.

 

Zustimmung auch nach dem 15. Mai noch möglich

Unentschlossene User haben aber auch nach dem 15. Mai noch die Möglichkeit zur Zustimmung – und in der Übergangszeit ist es auch ohne Zustimmung möglich, dass User Anrufe über Whatsapp entgegennehmen können. Zusätzlich wird den Usern angezeigt, wenn Benachrichtigungen eingehen: Diese können aber nicht mehr eingesehen oder beantwortet werden.

 

Alte Chats können nicht exportiert werden

Wer den neuen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen möchte, sollte vor dem Stichtag 15. Mai 2021 alte Chats exportieren, sofern dies gewünscht ist. Danach wird das nicht mehr möglich sein – ebenso wenig wie gesendete und empfangene Nachrichten danach von Usern nicht mehr eingesehen werden können. Offen bleibt aber, ob sich die exportierten Chats anschließend in andere Messengerdienste importieren lassen. Wer sichergehen möchte, sollte aber auf jeden Fall vorher die gewünschten Konversationen entsprechend sichern.

 

Kartellamt prüft Verfahren gegen Whatsapp/Facebook

Gerade das Bundeskartellamt hat sich durch Kartellamtschef Andreas Mundt kritisch zum Thema geäußert. Er fordert hartes Vorgehen gegen Internetgiganten wie Facebook, Google & Co. Bisher fehlte hier eine klare Linie und insbesondere beim Thema Sanktionen und Bußgelder wirken die europäischen Regelungen zum Datenschutz wie eine Nebelkerze.

 

Fazit

Bis zu einer eindeutigen Stellungnahme durch das Bundeskartellamt und einem möglichen Verfahren gilt für alle User der 15. Mai 2021 als Deadline für die Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen. Whatsapp hat in diesem Zusammenhang mit vermehrter Abwanderung von Usern zu Konkurrenzdiensten wie Threema, Signal oder Telegram zu tun: Ein deutliches Zeichen dafür, dass auch den Nutzern die entweder-oder-Haltung des Facebook-Konzerns nicht entgegenkommt.

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