EU-Beschwerde: WhatsApp setzt Nutzer weiter unter Druck

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Worum geht's?

Die Diskussionen um die neuen Nutzungsbedingungen beim Messenger WhatsApp dauern an. Zwar hat die Facebook-Tochter Ende Mai bekannt gegeben, dass die App bis auf Weiteres auch ohne Einwilligung voll funktionsfähig bleibt. Trotzdem werden die Anwender immer noch mit bildschirmfüllenden Pop-ups zur Zustimmung aufgefordert. EU-Verbraucherschützer gehen gegen diese Praxis nun bei der EU-Kommission vor.

Aufdringlich und intransparent

Seit Monaten bereits würden WhatsApp-Nutzer mit aggressiven Nachrichten bombardiert, heißt es in der Begründung der Europäischen Verbraucherschutz-Organisation BEUC. Anfangs habe man ihnen sogar gedroht, ihre Accounts zu löschen, falls sie den neuen Richtlinien nicht zustimmen sollten. Dabei wüssten Verbraucherinnen und Verbraucher gar nicht, in was genau sie da einwilligen. Denn WhatsApp habe es in all diesen Monaten nicht geschafft, den Inhalt des Kleingedruckten in verständlicher Sprache zu präsentieren. Mit einer offiziellen Beschwerde bei der EU-Kommission fordert BEUC nun die zuständigen Behörden zum Handeln auf.

 

Verstoß gegen EU-Richtlinien

Hauptkritikpunkt ist der unangemessene Druck, den WhatsApp mit seinen anhaltenden und aufdringlichen Nachrichten auf Nutzer ausübe. Man verstoße damit gegen die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Gleichzeitig seien die neuen Richtlinien bewusst intransparent formuliert. Darin liege ein weiterer Verstoß gegen EU-Recht, nämlich: gegen die Verpflichtung, klare und verständliche Klauseln zu verwenden. Der Betreiber erschwere es Verbrauchern, die Folgen einer Einwilligung für ihre Privatsphäre zu erkennen. Das gelte besonders für die Weitergabe ihrer Daten an den Mutterkonzern Facebook.

 

Kritik auch von Datenschützern

Erschwerend hinzu kommt aus Sicht von BEUC, dass die aggressiv propagierten Bestimmungen zum jetzigen Zeitpunkt noch Inhalt einer datenschutzrechtlichen Untersuchung sind: Im Frühjahr hatte der damalige Hamburger Datenschutz-Beauftragte Johannes Caspar ein Dringlichkeitsverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang hatte er WhatsApp für zunächst drei Monate grundsätzlich untersagt, personenbezogene Informationen deutscher Nutzer an Facebook weiterzugeben. Die jetzt eingereichte Beschwerde sei davon abgetrennt, so BEUC. Man bitte die zuständigen Behörden aber in beiden Fällen darum, schnell zu einer Entscheidung zu kommen. Dabei sei wichtig, dass Verbraucher- und Datenschutz-Organisationen eng zusammenarbeiteten.

 

Fazit

Zwar hat WhatsApp Ende Mai offiziell den Druck auf User reduziert. Damals betonte man, dass die Nutzung des Messengers nicht an die Zustimmung zu Datenschutz und Nutzungsbedingungen gebunden sei. Doch die automatisch aufploppenden Mitteilungen zu dem Thema verleiten genervte Verbraucher immer noch dazu, auf "Zustimmen" zu klicken. Schließlich heißt es hier es unter anderem: „Die Nutzungsbedingungen sind ab 15. Mai 2021 gültig. Bitte stimme diesen Bedingungen zu, um WhatsApp nach diesem Datum weiterhin nutzen zu können.“

 

 

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