Tesla: Ist die Autopilot-Werbung wettbewerbswidrig?

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Worum geht's?

Viele Autohersteller werben damit, dass ihre Modelle Fahrerassistenzsysteme haben. Diese helfen zum Beispiel beim Einparken, Spurwechsel und Bremsen. Der kalifornische Autobauer Tesla geht in seiner Werbung einen Schritt weiter. Er gibt an, dass seine Fahrzeuge einen Autopiloten haben. Das findet die Wettbewerbszentrale irreführend. Sie verklagte Tesla daher vor dem Landgericht (LG) München. Dies gab jetzt zum Prozessauftakt eine erste Einschätzung ab. Droht Teslas Autopilot-Werbung der Stopp?

Das verspricht Teslas Werbung

Teslas Autopilot kann Tempo, Spur und Abstand zu vorausfahrenden Autos halten. Kaufen Kunden ein Zusatzpaket, sollen die Modelle volles Potenzial für autonomes Fahren erhalten. Dann können sie laut Tesla an Ampeln zum Stehen kommen sowie unter Berücksichtigung von Autos und Fußgängern auf ihrer Spur beschleunigen, bremsen und lenken. Und: Der Autopilot soll auf Autobahnen auf- und abfahren können. Das schließe auch Autobahnkreuze und das Überholen von langsameren Fahrzeugen ein. Seit Ende 2019 sollen Teslas zudem auch innerorts automatisch fahren können.

Unter der Werbung findet sich jedoch der Hinweis, dass Fahrer die aktivierten Funktionen überwachen müssten. Ein autonomer Betrieb sei nicht möglich.

Das sagt die Wettbewerbszentrale zu Teslas Werbung

Die Wettbewerbszentrale gab an, dass Tesla diese Versprechen nicht erfüllen könne. Die Autos könnten technisch ohne Fahrer nicht fahren. Und: Sie dürfen das rechtlich in Deutschland gar nicht. Es gebe dafür noch kein Gesetz. Das hieße für die Praxis: Kunden könnten bei Tesla kein Auto kaufen, das auf Autobahnen und innerorts automatisch fährt. Tesla verspreche daher mehr, als es halten könne, so der Vorwurf der Wettbewerbszentrale.

So schätzt das LG München Teslas Werbung ein

Zum Prozessauftakt machte das LG München deutlich, dass es zum gleichen Schluss wie die Wettbewerbszentrale kommen könnte. Die Maßstäbe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb seien eher streng. Das Gericht tendiere daher derzeit dazu, die Werbung für Teslas Autopiloten als irreführend einzustufen.

Fazit

Tesla gab an, alle Versprechen in der Werbung halten zu können. Dabei verwies das Unternehmen auch auf die in der Werbung genannte Einschränkung. Das LG München will am 14. Juli eine Entscheidung fällen.

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