Tesla: Ist die Autopilot-Werbung wettbewerbswidrig?

(2 Bewertungen, 3.00 von 5)

Worum geht's?

Viele Autohersteller werben damit, dass ihre Modelle Fahrerassistenzsysteme haben. Diese helfen zum Beispiel beim Einparken, Spurwechsel und Bremsen. Der kalifornische Autobauer Tesla geht in seiner Werbung einen Schritt weiter. Er gibt an, dass seine Fahrzeuge einen Autopiloten haben. Das findet die Wettbewerbszentrale irreführend. Sie verklagte Tesla daher vor dem Landgericht (LG) München. Dies gab jetzt zum Prozessauftakt eine erste Einschätzung ab. Droht Teslas Autopilot-Werbung der Stopp?

Das verspricht Teslas Werbung

Teslas Autopilot kann Tempo, Spur und Abstand zu vorausfahrenden Autos halten. Kaufen Kunden ein Zusatzpaket, sollen die Modelle volles Potenzial für autonomes Fahren erhalten. Dann können sie laut Tesla an Ampeln zum Stehen kommen sowie unter Berücksichtigung von Autos und Fußgängern auf ihrer Spur beschleunigen, bremsen und lenken. Und: Der Autopilot soll auf Autobahnen auf- und abfahren können. Das schließe auch Autobahnkreuze und das Überholen von langsameren Fahrzeugen ein. Seit Ende 2019 sollen Teslas zudem auch innerorts automatisch fahren können.

Unter der Werbung findet sich jedoch der Hinweis, dass Fahrer die aktivierten Funktionen überwachen müssten. Ein autonomer Betrieb sei nicht möglich.

Das sagt die Wettbewerbszentrale zu Teslas Werbung

Die Wettbewerbszentrale gab an, dass Tesla diese Versprechen nicht erfüllen könne. Die Autos könnten technisch ohne Fahrer nicht fahren. Und: Sie dürfen das rechtlich in Deutschland gar nicht. Es gebe dafür noch kein Gesetz. Das hieße für die Praxis: Kunden könnten bei Tesla kein Auto kaufen, das auf Autobahnen und innerorts automatisch fährt. Tesla verspreche daher mehr, als es halten könne, so der Vorwurf der Wettbewerbszentrale.

So schätzt das LG München Teslas Werbung ein

Zum Prozessauftakt machte das LG München deutlich, dass es zum gleichen Schluss wie die Wettbewerbszentrale kommen könnte. Die Maßstäbe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb seien eher streng. Das Gericht tendiere daher derzeit dazu, die Werbung für Teslas Autopiloten als irreführend einzustufen.

Fazit

Tesla gab an, alle Versprechen in der Werbung halten zu können. Dabei verwies das Unternehmen auch auf die in der Werbung genannte Einschränkung. Das LG München will am 14. Juli eine Entscheidung fällen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details