Abmahnung als Serienbrief
Ein unbedeutender Fehler im Kleingedruckten oder in der Artikelbeschreibung kann reichen: Missgünstige Mitbewerber oder spezialisierte Vereine finden das Detail und sprechen eine Abmahnung aus. Wer kein Risiko eingehen will, fragt einen erfahrenen Anwalt um Rat. Dessen Beratungsgebühr und in vielen Fällen auch die Abmahnkosten der gegnerischen Seite belasten das Budget vor allem kleiner Unternehmen. Dabei geht es oft nicht um wirklich um das Sichern eines fairen Wettbewerbs. Längst haben einschlägige Kanzleien und Verbände derartige Abmahnungen als Einnahmequelle für sich entdeckt.
Höchststrafen gedeckelt
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese nennt diese Leute schlicht „Abzocker“. Doch ihr Geschäft soll sich künftig nicht mehr lohnen. Der Gesetzentwurf lasse zwar Abmahnungen durch Mitbewerber immer noch zu. Allerdings hätten sie keinen Anspruch mehr auf Erstattung ihrer Kosten. Auch die Möglichkeiten von Vertragsstrafen würden eingeschränkt. Für kleine Unternehmen sollen in einfach gelagerten Fällen maximal 1000,- Euro fällig werden. Wenn Anbieter auch dann noch missbräuchliche Abmahnungen erhalten, werden die Kosten für den Rechtsbeistand in gleicher Höhe erstattet, wie im Abmahnschreiben gefordert.
Keine DSGVO-Abmahnungen mehr?
Auch Vertreter von CDU und CSU zeigen sich zufrieden mit dem Gesetzentwurf. Gerade kleinen Anbietern könne eine wichtige Sorge genommen werden: die vor kostspieligen Abmahnungen im Zusammenhang mit der DSGVO. Eine falsche Angabe im Impressum beispielsweise rechtfertige nun keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren mehr. Damit werde auch Abmahnvereinen ein Riegel vorgeschoben.
Fazit
Das bewährte Instrument der Abmahnung soll nicht als Einnahmequelle missbraucht werden. In diesem Punkt sind sich alle Beteiligten einig. Trotzdem wird seit Monaten über einzelne Regelungen diskutiert. Nach Angaben der Koalitionsvertreter sind die Streitfragen nun gelöst. Bereits im September könne der Entwurf verabschiedet werden.
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