LG Berlin: Darf Google Hotels mit eigener Sterne-Klassifizierung bewerben?

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Worum geht's?

Suchen User bei Google nach Hotels in Deutschland, zeigt die Suchmaschine in den Local Listings beispielsweise 3-Sterne-Hotels und 4-Sterne-Hotels an. Das Problem: Es ist nicht offensichtlich, woher Google diese Sterne-Klassifizierung nimmt. Die Wettbewerbszentrale fand das irreführend. Sie reichte daher vor dem Landgericht (LG) Berlin Klage ein. Darf Google mit einer eigenen Sterne-Einstufung für Hotels werben?

Wie erhalten Hotels ihre Sterne in Deutschland?

Hotels, die in Deutschland Sterne erhalten wollen, müssen bereits bei einem Stern mindestens 46 Standards erfüllen. Darunter fallen zum Beispiel ein Fernseher auf dem Zimmer, ein Weckdienst und das tägliche Bettmachen. Die Deutsche Hotelklassifizierung des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga nimmt die Einstufungen von Hotels vor. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Bewertungssystem. In Deutschland nehmen knapp 8.000 Hotels daran teil. Das entspricht fast 40 Prozent aller Herbergen Deutschlands. Alle 3 Jahre überprüft Dehoga, ob die Hotels die Standards nach wie vor erfüllen. Auf diese Weise erhalten Gäste eine transparente Übersicht, welche Leistungen und Angebote Unterkünfte bieten.

Das warf die Wettbewerbszentrale Google vor

Die Wettbewerbszentrale konnte nicht nachvollziehen, woher Google die Information für die Sterne-Klassifizierung nimmt. Die Suchmaschine werbe bei vielen Herbergen mit Sternen, obwohl diese offiziell über keine Sterne verfügen. Das sei irreführend.

Wie entschied das LG Berlin über die Sternebewertung der Hotels?

Das LG Berlin kam zu dem Schluss: Google darf Unterkünfte in seinen Suchergebnissen nicht als Sterne-Hotels bezeichnen, wenn diese nicht offiziell von Dehoga ausgezeichnet sind. Google erkannte den Sachverhalt an. Das LG Berlin verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung der unzulässigen Werbedarstellung (Urteil vom 08.07.2020, Az. 101 O 3/19).

Urteil als Durchbruch für mehr Transparenz

Die Dehoga-Tochter Deutsche Hotelklassifizierung stufte das Urteil des LG Berlin als Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten ein.

Fazit

Google verwendet für Produkte und Dienstleistungen und damit auch für Hotels sein eigenes Sternesystem, das auf Bewertungen von Nutzern basiert. Dies war jedoch nicht Teil der Verhandlung vor dem LG Berlin.

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