Es braucht oft nicht mehr als einen Fehler im Impressum und schon müssen Händler eine teure Abmahnung bezahlen. Damit Unternehmen nicht mehr für jedes kleines Versehen zur Kasse gebeten werden können, hat der Bundestag jetzt ein Gesetz gegen Abmahnmissbrauch beschlossen. Dabei stimmten CDU/CSU und SPD für das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Grüne und AfD stimmten dagegen. FDP und Linke enthielten sich. Was soll das neue Gesetz bewirken? Und was kritisieren die Grünen an dem Gesetz?
Was soll das Anti-Abmahngesetz bewirken?
Das neue Gesetz soll den fairen Wettbewerb schützen. Dafür will die Politik vor allem missbräuchliche Abmahnungen verhindern. Das Gesetz sieht daher vor, dass Abgemahnte die Anwaltskosten des mahnenden Unternehmens nicht mehr übernehmen müssen, wenn sie gegen eine Kennzeichnungs- oder Informationspflicht verstoßen haben. Das Gesetz gibt Abgemahnten zudem die Möglichkeit, ihre eigenen Anwaltskosten der Gegenseite in Rechnung zu stellen, wenn die Abmahnung ungerechtfertigt war. Und: Die klagende Partei darf sich künftig den Gerichtsstand nicht mehr beliebig aussuchen.
Wie sieht die SPD das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch?
Die SPD will mit dem Gesetz vor allem erreichen, dass „windige Anwaltskanzleien“ nicht mehr kleine Fehler durch Abzocke teuer bestrafen können. Denn: Gerade Einzelunternehmen und Startups könnten zu Beginn kleine Fehler machen. Sie sollten nicht durch Abmahnungen abgeschreckt werden.
Das wünschen sich FDP und Linke für Abmahnungen
Die FDP schlug vor, dass Händler zunächst kostenlos auf einen Fehler aufmerksam gemacht werden könnten. Erst wenn sie den Fehler nicht beseitigten, sollten sie eine formale Abmahnung erhalten. Die Linke machte einen ähnlichen Vorschlag. Sie forderte, dass die erste Abmahnung generell kostenlos sei.
Was sagen die Grünen zum Gesetz gegen Abmahnmissbrauch?
Die Grünen gehen davon aus, dass die schwarzen Schafe der Abmahnverbände die Hürden des neuen Gesetzes leicht überspringen würden. Kleine seriöse Verbände würden so verdrängt. Die Partei sehe das Gesetz daher als gut gemeint, aber nicht gut gemacht.
Fazit
Kritik kommt auch vom Händlerbund. Dieser bemängelt, dass viele Abmahnungen aus Bereichen wie Urheberrecht, Markenrecht, Verpackungsgesetz und Bewertungen nicht vom neuen Gesetz erfasst seien. Und: Das Gesetz weise unklare Begriffe auf. Viele Fälle müssten daher erst durch Gerichte geklärt werden. Das Gesetz muss als Nächstes den Bundesrat passieren.
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Oberstes Ziel des Gesetzentwurfs der AfD (19/13205) war es, missbräuchliche Abmahnungen zu verhindern, ohne die Vorteile des Systems der privaten Durchsetzung des Verbraucherschutzes und des lauteren Wettbewerbes in Deutschland zu gefährden. Die weitgehende Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, verbiete sich deshalb, zumal hierfür keinerlei Nutzen im Hinblick auf die Vermeidung missbräuchlicher Abmahnungen erkennbar sei.
Zum zweiten sollte die Gesetzesänderung keine Anreize für vermehrte gerichtliche Auseinandersetzungen schaffen, hieß es weiter in dem Entwurf. Deshalb sei es notwendig, dass die Abmahnung ihre Bedeutung als Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung beibehält.