Missbrauch der Marktmacht: Kritik an Lieferando-Geschäftspraktiken

(3 Bewertungen, 4.67 von 5)

Worum geht's?

Zuerst ging es nur um die Arbeitsbedingungen für Zusteller, die trotz widrigster Wetterbedingungen auf ihren Fahrrädern durch die Stadt geschickt werden. Nun sind weitere Vorwürfe gegen den deutschen Marktführer bei Essensbestellungen laut geworden: Lieferando erstelle für seine Restaurant-Partner zum Verwechseln ähnliche Schatten-Webseiten, um Bestellungen umzuleiten.

Schatten-Webseiten bringen Provisionen

Der Name täuscht. Bei „Lieferando“ geht es um mehr als nur den Transport von Koch zu Kunde. Die Plattform hat als Vermittler von Bestellungen in Deutschland enorme Marktmacht gewonnen. Das zeigen Recherchen des Bayerischen Rundfunks, die jetzt veröffentlicht wurden. Das Unternehmen arbeitet dabei offenbar mit fragwürdigen Methoden. So würden unter dem Namen von Restaurants Schatten-Webseiten mit fast identischen Internet-Adressen angelegt. Bestellungen, die dort eingehen, würden dann an die Gastronomen weitergeleitet – allerdings gegen eine Vermittlungsgebühr von dreizehn Prozent.

Für Kunden irreführend

Die Provision fällt demnach auch dann an, wenn „Lieferando“ gar nicht liefert, sondern nur die Bestellung vermittelt. Dieser Fall trifft auf Gastronomen zu, die ihr Essen mit eigenen Kurieren ausfahren lassen. Und die trotzdem mit der Plattform zusammenarbeiten, weil sie in diesen Zeiten keine andere Möglichkeit sehen. Mehr verdienen sie allerdings an Kunden, die eben nicht auf der Schatten-Webseite bestellen, sondern auf der eigenen Homepage. Hier bleibt der gesamte Umsatz im Restaurant. Nur: Das kommt immer seltener vor. Denn bei der Internet-Suche nach einer Gaststätte werden die Schatten-Webseiten auf den obersten Plätzen der Ergebnislisten aufgeführt - dank bezahlter Anzeigen und einer Kooperation zwischen Lieferando und Google. Dabei ist den wenigsten Kunden klar, dass diese Links zu einem Vermittler führen – und nicht direkt zum Lokal gleichen Namens.

Service für Wirte?

Bei Lieferando verteidigte man das Vorgehen. Viele Gastronomen freuten sich über die für sie erstellten Webseiten. Schließlich würden auf diesem Weg zusätzliche Umsätze generiert. Und das, ohne dass die Seiten bezahlt und gepflegt würden müssten. Die Journalisten stießen aber auch auf Gastwirte, die über die Praxis verärgert waren. Dem Kartellamt ist die Problematik offenbar bekannt: Man führe dort zwar derzeit kein Verfahren gegen Lieferando, beobachte die Marktentwicklung aber sehr aufmerksam.

Fazit

Laut den BR-Recherchen gibt es allein in Deutschland rund 50.000 Schatten-Webseiten für Gaststätten mit Außer-Haus-Angeboten. Wer mit seiner Bestellung vor allem die corona-geschädigten Wirte unterstützen will, sollte im Internet nach deren Original-Seiten Ausschau halten.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details