Google: EuG bestätigt Kartellstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro

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Worum geht's?

Googles erster Versuch, eine Milliardenstrafe der EU- Kommission abzuwenden, ist gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union (kurz: EuG) bestätigte die Auffassung, dass der Online-Riese seinen eigenen Preisvergleich gegenüber den Diensten anderer Anbieter bevorzugt (Az. T-612/17). Diese Praxis stellt einen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht dar. Google kann nun zahlen – oder Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.

Eigener Preisvergleich bevorzugt dargestellt

Im Juni 2017 hatte die EU-Kommission das Ergebnis von siebenjährigen Ermittlungen auf den Tisch gelegt: Google nutze die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine aus, um den eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ gegenüber Wettbewerbern zu pushen. Und zwar so: Der Konzern platzierte die Leiste mit den Google-Shopping-Ergebnissen ganz oben auf der Seite mit Suchergebnissen. Durch Platzierung und Darstellung fiel sie sofort ins Auge und verleitete Nutzerinnen und Nutzer so zum Anklicken. Gleichzeitig sorgte Google mit seinen Algorithmen dafür, dass Preisvergleiche anderer Anbieter erst auf den hinteren Seiten der Suchergebnisse auftauchten. Und das auch nur in Form eines gewöhnlichen blauen Links. Weil die wenigsten User sich überhaupt so weit nach hinten durchklicken, wurde der Traffic also geradezu von den Mitbewerbern weggelenkt. Weil dieses Vorgehen nach Ansicht der EU-Kommission klar gegen das Kartellrecht verstößt, verhängte es die für damalige Zeit spektakulär hohe Strafe von 2,42 Milliarden Euro.

System mittlerweile geändert

Google bezeichnete die Vorwürfe als „rechtlich, faktisch und wirtschaftlich" falsch. Das Gericht allerdings kam nach einer nochmaligen Prüfung zum selben Ergebnis, wie die Kommission. In einer ersten Stellungnahme des Konzerns hieß es, das Urteil beziehe sich auf einen stark abgegrenzten Sachverhalt. Um den Forderungen der EU nachzukommen, habe man außerdem bereits 2017 Änderungen vorgenommen. Die Entscheidung der Richter wolle man nun zunächst einmal genau prüfen.

Weitere Klagen gegen Google

Das Urteil ist auch deshalb mit Spannung erwartet worden, weil am EuG noch zwei ähnliche Verfahren mit Google-Beteiligung anhängig sind. Zum einen wehrt sich der Konzern gegen einen weiteren Bußgeldbescheid der EU aus dem Jahr 2018 über 4,34 Milliarden Euro. (Az. T-604/18). Es geht um den Vorwurf, dass der IT-Riese auch im Zusammenhang mit dem Smartphone-Betriebssystem Android seine Marktmacht durch illegale Praktiken ausgenutzt haben soll. Im Vergleich dazu fiel das Bußgeld der EU ein Jahr später mit 1,49 Milliarden Euro niedrig aus. Im damaligen Beschluss kritisierte die Kommission wettbewerbswidriges Vorgehen im Zusammenhang mit Suchmaschinen-Werbung und dem Google-Dienst „AdSense for Search“. Auch hier hat der Konzern Klage erhoben (Az. T334/19).

Fazit

Google missbraucht seine dominante Stellung am Markt, daran hat das Gericht der Europäischen Union keinen Zweifel gelassen. Dabei betonen die Richter, dass eine solche Vormachtstellung allein noch nicht automatisch Anlass zur Kritik gibt. Auch dann nicht, wenn es sich um einen IT-Riesen wie Google handelt. Im konkreten Fall aber habe das Unternehmen gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs verstoßen. Die EU-Kommission habe deshalb zu Recht eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro verhängt. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Gegen die EuG-Entscheidung kann Google Rechtsmittel beim höchsten Gericht der EU einlegen: dem Europäischen Gerichtshof (kurz: EuGH).

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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