Poststreik: Was Händler, Shops und Kunden jetzt wissen müssen

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Worum geht's?

Der Poststreik geht in die 4. Woche. Wichtige Briefe kommen nicht an, viele Bestellungen aus Online Shops werden nicht ausgeliefert. Aber wer haftet eigentlich bei Verspätungen, was müssen Kunden wissen und wie sollten Shop-Betreiber reagieren?

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1. Haftet die Post für verspätete Pakete und Briefe?

Nein. Da es in Deutschland ein Streikrecht gibt kann die Post nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die durch Streiks entstehen. Das Risiko von Verspätungen trägt also immer der Versender. Wer auf Nummer sicher gehen will oder bestimmte Termine einhalten muss sollte einen anderen Versender wählen.

2. Was können Shopbetreiber bei schlechten Kundenbewertungen aufgrund des Poststreiks tun?

Viele Kunden reagieren verärgert, wenn Ware verspätet ankommt. Shopbetreiber und Händler bei eBay und Amazon sollten bei negativen Bewertungen ruhig bleiben und in den öffentlichen Antwort- und Kommentarfunktionen darauf hinweisen, dass die Verzögerung durch den Poststreik entstanden ist.

Rechtlich gegen schlechte Bewertungen wegen verspäteter Lieferung vorzugehen ist hingegen nicht so einfach. Die Aussagen der Kunden sind ja nicht falsch, wenn dargestellt wird dass eine Lieferung verspätete ankommt. Und die Sternchen-Bewertungen sind ohnehin rein subjektive Meinungsäußerungen der Kunden.

Hier hilft es, den Kunden im Vorfeld nur alternative Lieferdienste anzubieten, die nicht bestreikt werden.

3. Was müssen Kunden beim 14tägigen Widerrufsrecht beachten?

Wollen Kunden von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen und Ware zurück senden geht das nur innerhalb der 14tages Frist. Das ist aber kein Problem, da die Frist erst dann beginnt, wenn der Kunden die Ware erhalten hat. Der Kunden hat also immer mindestens 14 Tage ab Erhalt der Ware Zeit.

Wenn der Shop oder die Verkaufsplattform freiwillig ein längeres Widerrufsrecht - etwa von 1 Monat einräumen - verlängert sich die Frist zur Rücksendung natürlich entsprechend.

4. Was ist mit Schreiben, bei denen eine Frist eingehalten werden muss?

Bei Fristen, die Gerichte oder etwa Behörden gesetzt haben kann man sich nicht mit dem Poststreik heraus reden. Der Absender ist immer verantwortlich dafür, dass eine Frist auch eigehalten wird.

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5. Können wichtige Schreiben auch per Fax oder E-Mail verschickt werden?

Für Schreiben, die nicht an die strenge Schriftform gebunden sind kann als Alternative auch ein Fax mit dem Hinweis „Vorab fristwahrend per Fax“ dienen. Hier sollte dann das Sendeprotokoll zu Beweisgründen aufgehoben werden

Auch per E-Mails können – soweit keine Schriftform erforderlich ist – Schriftstücke versendet werden. Im Gegensatz zu einem Einschreiben oder dem Faxprotokoll gibt es dann aber keinen rechtssicheren Beweis dafür, dass das Schreiben abgesendet oder auch angekommen ist.

6. Welche Alternativen zu Post und DHL gibt es?

Für Briefe gibt es einige bundesweit operierende Konkurrenten zur Deutschen Post

Mailalliance (bundesweit)

https://www.mailalliance.net/briefe-guenstiger-verschicken/index.html

Die Zweite Post (bundesweit)

http://www.die-zweite-post.de/

PIN AGB in Berlin & Brandenburg

http://www.pin-ag.de/

Für Paketlieferungen stehen folgende Alternativen zur Deutsche Post-Tocher DHL zur Verfügung Hermes

DPD

www.dpd.de

UPS

www.ups.com/de

TNT

https://www.tnt-express.de/

GLS

https://gls-group.eu/DE/de/home

Hermes

https://www.hermesworld.com/de/

7. Wie erfahre ich wo genau gestreikt wird?

Die Post hat eine eigene Website aufgesetzt, auf der regelmäßig über den Status des Streiks informiert wird. Händler und Kunden können hier anhand der Postleitzahl prüfen, welche Gebiete vom Streik betroffen sind:

https://www.deutschepost.de/de/s/streikinfos.html

 

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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