Datenschutzerklärung für Font Awesome

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Was ist Font Awesome?

Font Awesome ist ein auf CSS und Less basierendes Toolkit für Schriftarten und Symbole auf Webseiten. Font Awesome besitzt dabei einen Marktanteil von 38 Prozent bei Webseiten, die auf Fonts von Third-Party-Anbietern setzen. Damit ist es das zweimeist verwendete Toolkit nach Google Fonts. Was müssen Seitenbetreiber datenschutzrechtlich beachten, wenn sie Font Awesome verwenden?

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Ist die Nutzung von Font Awesome zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.

Der Diensteanbieter von Font Awesome ist Fonticons Inc. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

Fonticons Inc. ist nicht DPF-zertifiziert [Stand: 12.12.2023]. Die Nutzung des Tools Font Awesome ist nicht ohne zusätzliche datenschutzrechtlich geeignete Garantien möglich.

Zu den Garantien zählt derzeit der Abschluss von Standardvertragsklauseln. Seitenbetreiber müssen diese Klauseln daher mit Font Awesome abschließen. Darüber hinaus müssen sie das Risiko des Datentransfers überprüfen und dokumentieren. Dazu müssen sie festhalten,

  • welche Art von Daten sie an Font Awesome weitergeben,
  • welche Rechtsvorschriften in den USA gelten und
  • ob Font Awesome weitere Maßnahmen ergreift, um die Daten in den USA zu schützen.

PRAXIS-TIPP

Bei nicht zertifizierten Tools gehen Sie ein rechtliches Risiko ein. Nutzen Sie wenn möglich eine Alternative, bei der die Datenübermittlung rechtlich unproblematisch ist.

Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".

Warum ist Font Awesome datenschutzrechtlich relevant?

Damit Font Awesome Icons bereitstellen kann, laden Webseiten diese mit jedem Seitenbesuch automatisch über einen Server aus den USA. Das Unternehmen hinter Font Awesome erhebt in diesem Kontext unter anderem Daten

  • zum Browser,
  • dem Betriebssystem und
  • der IP-Adresse

der User. Dabei handelt es sich zum Teil um personenbezogene Daten. Diese sind durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG))  besonders geschützt. Seitenbetreiber müssen daher besondere Pflichten erfüllen, um Font Awesome rechtssicher verwenden zu können.

So nutzen Sie Font Awesome datenschutzkonform

Um Font Awesome rechtssicher zu verwenden, müssen Seitenbetreiber diese Anforderungen erfüllen:

Font Awesome lokal einbinden

Seitenbetreiber erreichen das höchste Maß an Datenschutz, wenn sie die Schriftarten und Symbole von Font Awesome lokal einbinden. Dazu installieren sie diese auf ihrem eigenen Server. Sie geben dann keine Daten an den Anbieter in den USA weiter. Das heißt, sie müssen Font Awesome nicht in Ihrer Datenschutzerklärung erwähnen.

Keine lokale Einbindung

Binden Seitenbetreiber Font Awesome nicht lokal ein, sondern beziehen die Schriftarten und Symbole vom Anbieter in den USA, müssen sie diese weiteren datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen:

Nutzer-Einwilligung in Cookies einholen

Um Daten wie Betriebssystem und IP-Adresse von Nutzern zu erheben, setzt Font Awesome einen Cookie in ihren Browser. Dafür benötigen Seitenbetreiber die Einwilligung der User. Sie können diese über einen Cookie Banner einholen. Mit einem Cookie Consent Tool  können sie den Banner rechtssicher auf ihrer Webseite einbinden. Das Tool fragt die Präferenzen der User zur Datenerhebung ab und passt dann den Datentransfer auf der Seite dementsprechend an.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen

Artikel 28 DSGVO gibt vor: Wenn Seitenbetreiber personenbezogene Daten an Dritte zur weisungsgebundenen Verarbeitung weitergeben, müssen sie mit diesen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Seitenbetreiber geben Daten wie die IP-Adresse der User an Font Awesome weiter. Sie müssen mit dem Unternehmen daher einen solchen Vertrag schließen. Darin sollten Seitenbetreiber erklären,

  • welche Userdaten Font Awesome speichert,
  • wie lange es die Daten speichert,
  • warum es die Daten erhebt und verarbeitet und
  • welche Rechte und Pflichten die Verantwortlichen haben.
Datenschutzerklärung anpassen

Webseitenbetreiber, die Font Awesome nutzen, müssen in ihrer Datenschutzerklärung konkret auf die Verwendung des Tools hinweisen.

Checkliste 
Dazu müssen Sie erklären,
  • dass sie über Font Awesome personenbezogene Daten erheben,
  • welche Daten genau sie sammeln,
  • warum sie diese Daten sammeln,
  • was sie mit den Daten machen,
  • wie lange sie diese Daten speichern,
  • dass sie für die Datenweitergabe mit Fonticons Inc. einen AV-Vertrag geschlossen haben,
  • dass User der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.

 

Standardvertragsklauseln abschließen

Um Font Awesome datenschutzkonform zu nutzen, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Zu den datenschutzrechtlich geeigneten Garantien zählen der Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung. 

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