Datenschutzerklärung für LinkedIn Insight Tag

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Was ist LinkedIn Insight Tag?

Der LinkedIn Insight Tag ist ein JavaScript-Code, den Unternehmen auf ihrer Seite einbinden können. Es handelt sich dabei um ein Tracking-Tool, das LinkedIn-Mitglieder auf einer Webseite erfasst und analysiert. Unternehmen erhalten so Einblicke in ihre Zielgruppe, die Attraktivität ihrer Angebote und die Performance von Anzeigenkampagnen auf LinkedIn. Was müssen sie datenschutzrechtlich beachten, wenn sie den LinkedIn Insight Tag nutzen?

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Darum ist der LinkedIn Insight Tag datenschutzrechtlich relevant

Der LinkedIn Insight Tag setzt einen Cookie in den Browser der User. Darüber erfasst LinkedIn unter anderem Daten wie

  • URL,
  • Referrer-URL,
  • Geräteeigenschaften,
  • Browsereigenschaften und
  • IP-Adresse.

LinkedIn anonymisiert die Daten innerhalb von 7 Tagen. Innerhalb von 90 Tagen löscht es die Daten wieder. Seitenbetreiber, die den LinkedIn Insight Tag verwenden, erhalten keine personenbezogenen Daten. Sie erhalten lediglich zusammengefasste Berichte über die Demografie ihrer Zielgruppe und die Performance ihrer Anzeigen. Dabei bekommen Seitenbetreiber Informationen zu Kriterien wie

  • Branche,
  • Jobbezeichnung,
  • Unternehmensgröße,
  • Karrierestufe und
  • Standort

der Webseitenbesucher. Damit ist der LinkedIn Insight Tag ein Tracking Cookie. Dafür müssen Unternehmen verschiedene datenschutzrechtliche Pflichten beachten.

So können Seitenbetreiber den LinkedIn Insight Tag datenschutzkonform nutzen

Um den LinkedIn Insight Tag datenschutzkonform verwenden zu können, müssen Seitenbetreiber diese Anforderungen erfüllen:

Einwilligung der User einholen

Bevor LinkedIn einen Cookie im Browser von Usern ablegen darf, müssen Seitenbetreiber ihre Einwilligung dafür einholen. Das schreibt Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. In der Praxis können Seitenbetreiber dafür einen Cookie-Hinweis einblenden. Dieser sollte um die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer bitten. Rechtssicher umsetzen können Seitenbetreiber das mit einem Cookie Consent Tool.

Datenschutzerklärung anpassen

Seitenbetreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung aufführen, dass

  • LinkedIn einen Cookie im Browser von Usern ablegt,
  • welche Daten der Cookie erhebt,
  • warum LinkedIn die Daten erhebt,
  • was es mit den User-Daten macht,
  • wie lange es die Daten aufbewahrt,
  • welche Rechtsgrundlage das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und
  • dass Nutzer der Datenspeicherung jederzeit widersprechen können.

Rechtsprechung zum LinkedIn Insight Tag

Für den LinkedIn Insight Tag ist folgende Rechtsprechung relevant:

Europäischer Gerichtshof zu Tracking Cookies

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 01.10.2019: Seitenbetreiber dürfen keine Tracking-Cookies auf ihrer Seite nutzen, ohne vorher eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer eingeholt zu haben (C-637/17). Dabei ist es unerheblich, ob die Cookies personenbezogene oder anonyme Daten erheben.

Bundesgerichtshof zu Tracking Cookies

Der Bundesgerichtshof (BGH) kam zu dem gleichen Schluss wie der EuGH. Er entschied am 28.05.2020, dass Webseitenbetreiber eine aktive Einwilligung benötigen, wenn sie Tracking-Cookies setzen wollen. Dabei muss die Einwilligung vom User ausgehen. Eine bereits vorher ausgewählte Checkbox im Cookie-Banner reicht nicht aus (I ZR 7/16).

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