Datenschutzerklärung für Tumblr

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Was macht Tumblr?

Tumblr ist eine Blogging-Plattform, auf der User Bilder, Texte, Links, Videos und Audiodateien veröffentlichen können. Darüber hinaus können Nutzer Einträge von anderen Nutzern als Favoriten markieren, ihnen folgen oder ihre Inhalte auf dem eigenen Dashboard teilen.

Der Punkt "Tumblr" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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Darum ist Tumblr datenschutzrechtlich relevant

Wollen sich Nutzer bei Tumblr registrieren, müssen sie ihre E-Mail-Adresse angeben, ein Passwort generieren und einen Usernamen aussuchen. Einmal für die Plattform registriert, sammelt Tumblr Daten zu allen Aktivitäten, die sie in dem Netzwerk vornehmen. Das können selbst erstellte Inhalte, das Markieren von Favoriten oder das Veröffentlichen von fremden Inhalten auf dem eigenen Dashboard sein. Tumblr nutzt diese Daten, um Usern personalisierte Inhalte und Werbung anbieten zu können. Daneben erhebt und speichert die Plattform unter anderem Daten zum verwendeten Browser, Endgerät und zur IP-Adresse von Usern. Besuchen Nutzer einen Blog im Tumblr-Netzwerk, kann es sein, dass dieser mehr Daten von ihnen erhebt als Tumblr. Diese Daten kann der Blog an Dritte weiterleiten, zu denen Tumblr keine Beziehungen unterhält.

Unternehmen können einen Share-Button von Tumblr auf ihrer Seite einbinden. Dieser ermöglicht es Usern, mit einem Klick Webseiteninhalte über ihren Tumblr-Account zu teilen. Tumblr erhält jedoch automatisch personenbezogene Daten von Usern, sobald sie eine Webseite mit einem Tumblr Share-Button besuchen. Dafür benötigen Webseitenbetreiber ihre Einwilligung. Diese können sie nicht einholen, indem sie lediglich in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen.

So können Seitenbetreiber Tumblr datenschutzkonform nutzen

Um den Tumblr Share-Button datenschutzkonform nutzen zu können, müssen Unternehmen diese Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) beachten:

Datenerhebung verhindern oder Einwilligung für Datenerhebung einholen

Wollen Unternehmen den Tumblr Share-Button auf ihrer Webseite einbinden, müssen sie ein Plugin nutzen, das eine unmittelbare Datenweitergabe an Tumblr verhindert. Unternehmen finden am Markt entsprechende Plugins, mit denen sie eine Zwei-Klick-Lösung implementieren können. Diese blockiert eine automatische Datenerhebung durch Tumblr. Und: Sie blendet Nutzern bei Klick auf den Tumblr Share-Button einen Hinweis ein, der auf die Datenweitergabe hinweist. Nutzer müssen diesen Hinweis bestätigen.

Verwenden Unternehmen kein Plugin, das eine automatische Datenerhebung verhindert, müssen sie auf anderem Wege die Einwilligung der User einholen. Alternativ ist das über einen entsprechenden Zusatz im Cookie Banner möglich. Rechtlich sicher können sie den Banner über ein Cookie Consent Tool anpassen. Das Tool steuert die Datenströme auf einer Webseite nach den Präferenzen der Nutzer.

Datenschutzerklärung aktualisieren

Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung über die Verwendung des Tumblr Share-Buttons informieren. Dabei sollten sie festhalten,

  • welche Userdaten sie über Tumblr erheben,
  • wie sie die Daten verarbeiten,
  • warum sie Nutzerdaten sammeln und an Tumblr weitergeben,
  • welche Userdaten sie an Tumblr weitergeben.

Standardvertragsklauseln abschließen

Unternehmen geben personenbezogene Daten an Tumblr und damit an einen Anbieter in den USA weiter. Dafür benötigen sie eine Rechtsgrundlage. Derzeit liefert diese der Abschluss von Standardvertragsklauseln. Unternehmen müssen die Klauseln mit Tumblr abschließen. Worauf sie dabei achten müssen, zeigt unser Beitrag zu den aktuellen Standardvertragsklauseln. In diesem Rahmen müssen Unternehmen auch eine Risikoabschätzung durchführen. Diese stellt fest,

  • welche Art von Daten an Tumblr in den USA gehen,
  • welche Rechtsvorschriften in den USA Anwendung finden und
  • ob sie weitere Maßnahmen für die Sicherheit der Userdaten ergreifen können.

Rechtsprechung zu Tumblr

Für Tumblr ist die Rechtsprechung zum Facebook Like-Button entscheidend. Denn: Wie der Like-Button gibt auch der Tumblr Share-Button ungefragt personenbezogene Daten an den dahinterstehenden Anbieter in den USA weiter:

Landgericht Düsseldorf zu Facebook

Der auf Webseiten integrierte Facebook Like-Button verstößt gegen deutsche Datenschutzbestimmungen. Er versendet ungefragt Nutzerdaten an das soziale Netzwerk in den USA. Das hat das Landgericht (LG) Düsseldorf am 09.03.2016 entschieden (Az. 12 O 151/15).

Oberlandesgericht Düsseldorf / Europäischer Gerichtshof zu Facebook

Die Frage nach der Zulässigkeit des Like-Buttons hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben (Beschluss vom 19.01.2017, Az. I-20 U 40/16). Dieser kam zu dem Ergebnis: Unternehmen benötigen eine Einwilligung der Nutzer, bevor sie Daten an Facebook übermitteln (Urteil vom 29.07.2019, C-40/17).

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