Was müssen Sie zur Pflichtangabe „Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf der Website“ wissen?
Die Pflichtangabe „Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf der Website“ ist ein rechtlicher Verweis, den Unternehmen in ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen, wenn sie auf ihrer Webseite Daten erfassen, verarbeiten und speichern. Wie können Unternehmen die Pflichtangabe gesetzeskonform umsetzen?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
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Pflichtangabe „Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf der Website“ gesetzeskonform aufnehmen
Um die Pflichtangabe „Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf der Website“ gesetzeskonform aufzunehmen, müssen Unternehmen diese Angaben machen:
Allgemeine Hinweise
Unternehmen müssen Nutzer darauf hinweisen, was mit ihren Daten passiert, wenn sie ihre Webseite besuchen. Dazu müssen sie unter anderem erklären, was personenbezogene Daten sind.
Datenerfassung auf der Website
Unternehmen müssen die Datenerfassung im Detail erklären. Dazu müssen sie die folgenden Fragen beantworten:
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Unternehmen müssen hier erklären, dass der Webseitenbetreiber die Daten verarbeitet. Und: Sie müssen erwähnen, dass Nutzer die Kontaktdaten des Webseitenbetreibers im Impressum finden.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Unternehmen müssen hier darauf hinweisen, wie sie Nutzerdaten erheben. Das passiert zum einen über die Angabe von Daten durch User selbst und zum anderen durch eine automatische Erfassung der Daten durch IT-Systeme. Bei Letzterem handelt es sich um Daten wie Betriebssystem und Uhrzeit des Seitenbesuchs.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Hier sollte ein Hinweis erfolgen, dass Unternehmen Daten erheben, um ihre Webseite fehlerfrei bereitstellen und das Nutzerverhalten analysieren zu können.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Hier müssen Unternehmen auf die Userrechte zu Auskunft, Berichtigung, Einschränkung und Löschung ihrer Daten hinweisen. Diese Rechte finden sich in Art. 15 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Auskunftsrecht gibt Nutzern das Recht, jederzeit unentgeltlich Herkunft, Empfänger und Zweck ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erfahren.
Das Recht auf Berichtigung ermöglicht Nutzern, ihre Daten, zum Beispiel weil sie veraltet sind, von Unternehmen korrigieren zu lassen. Das Recht auf Einschränkung erlaubt es ihnen, die Verwendung ihrer Daten einzuschränken – beispielsweise, weil sie die Daten nicht löschen lassen können. Das Recht auf Löschung gibt Nutzern die Möglichkeit, gespeicherte Daten entfernen zu lassen.
Zum Abschluss sollten Unternehmen noch darauf hinweisen, dass Nutzer bei Fragen zum Thema Datenschutz das Unternehmen jederzeit über die Angaben im Impressum kontaktieren können.