Datenschutzerklärung für Meta Conversion API (ehemals Facebook Conversion API)

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Was macht die Meta Conversion API (ehemals Facebook Conversion API)?

Die Meta Conversion API ist eine Datenschnittstelle, über die Seitenbetreiber Tracking- und Eventdaten an Facebook senden können. Im Gegensatz zum Meta Pixel, den Nutzer über Anti-Tracking-Plugins im Browser blockieren können, können Seitenbetreiber über die Conversion API das Verhalten von Nutzern uneingeschränkt aufzeichnen und an Meta zur Auswertung weiterleiten. Sie können so ihre Anzeigen bei Facebook optimieren. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie die Meta Conversion API (ehemals Facebook Conversion API) verwenden?

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Ist die Nutzung von Meta Conversion API zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss. 

Der Diensteanbieter von Meta Conversion API (ehemals Facebook Conversion API) ist die Meta Platforms Ireland Limited. Es können jedoch auch personenbezogene Daten an das Mutterunternehmen Meta Platforms Inc. übertragen werden. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

Meta Platforms Inc. ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Tools Meta Conversion API ist zulässig.

[Stand: 02.02.2024]

Wichtig:

Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".

Warum ist die Meta Conversion API (ehemals Facebook Conversion API) datenschutzrechtlich relevant?

Seitenbetreiber übermitteln über die Meta Conversion API Daten zum Nutzerverhalten an Facebook. Darunter können zum Beispiel Daten wie

  • besuchte Webseiten,
  • Geräte-Informationen,
  • IP-Adressen,
  • E-Mail-Adressen und
  • Telefonnummern

sein. Dabei handelt es sich zum Teil um personenbezogene Daten. Um diese datenschutzkonform erheben und an Meta weitergeben zu dürfen, müssen Seitenbetreiber verschiedene Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.

So nutzen Sie Meta Conversion API datenschutzkonform

Um die Meta Conversion API datenschutzkonform einzusetzen, müssen Unternehmen diese Vorgaben aus dem Gesetz erfüllen:

Einwilligung für Datenerhebung einholen

Seitenbetreiber erheben personenbezogene Daten und geben diese an Facebook weiter. Dafür benötigen sie das Einverständnis der Nutzer. Sie können diese beispielsweise über einen Cookie Banner einholen. Um den Cookie Banner datenschutzkonform zu gestalten, können Seitenbetreiber auf ein Cookie Consent Tool zurückgreifen. Dies setzt einen Cookie Banner auf, der DSGVO-konform die User-Erlaubnis in die Datenerhebung einholt.

Datenschutzerklärung aktualisieren

Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung ausführlich darüber informieren, wie und warum sie die Meta Conversion API (zuvor Facebook Conversion API) verwenden.

Checkliste
Dabei sollten sie erklären,
  • wie sie die Nutzerdaten erheben,
  • welche Userdaten sie erheben,
  • warum sie Nutzerdaten sammeln und an Meta weitergeben,
  • welche Nutzerdaten sie an Meta weitergeben,
  • welche Rechtsgrundlage das ermöglicht (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und
  • was Meta mit den Daten macht.

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen

Seitenbetreiber müssen mit Meta einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO abschließen. Sie können über diesen regeln, dass und wie sie die Userdaten an Facebook weitergeben. 

Checkliste
Dabei sollten sie konkret festhalten,
  • welche Nutzerdaten der Anbieter speichert,
  • wie lange Facebook die Nutzerdaten speichert,
  • zu welchem Zweck Facebook die Daten verarbeitet und
  • welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben.

Standardvertragsklauseln prüfen

Auch wenn eine Datenübertragung an das Mutterunternehmen durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.

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