Datenschutzerklärung für Trackboxx

(0 Bewertungen, 0 von 5)

Was ist Trackboxx?

Trackboxx ist eine Webanalyse-Lösung, mit der Unternehmen das Verhalten ihrer Webseitenbesucher aufzeichnen und auswerten. Das Programm stellt dabei unter anderem Daten zu Besucherzahlen, Seitenaufrufen, Verweildauer, Absprungraten, Live-Besuchern, verwendetem Browser, Endgeräten, Herkunft der User, UTM-Tracking und Conversion-Keywords bereit. Um die Daten für Dritte übersichtlich aufzubereiten, bietet Trackboxx zudem die Möglichkeit, ein öffentliches Dashboard zu erstellen. Auf diese Weise sind Unternehmen in der Lage, die Performance ihrer Webseiten mit Dritten zu teilen. Trackboxx ist eine Alternative zu Google Analytics. Was müssen Seitenbetreiber datenschutzrechtlich beachten, wenn sie das Tool verwenden?

Der Punkt "Trackboxx" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

Datenschutz­erklärung kostenlos erstellen

Mit dem eRecht24 Datenschutz-Generator erstellen Sie im Handumdrehen eine DSGVO-konforme Datenschutz­erklärung.

 

Ist die Nutzung von Trackboxx zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss. 

Trackboxx hat seinen Sitz in Deutschland und damit im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Es werden also keine Daten in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland übermittelt. Die Datenübertragung innerhalb des EWR ist rechtlich ohne zusätzliche Maßnahmen möglich, da das Schutzniveau für die Datenübermittlung in diesen Ländern einheitlich geregelt ist.

Die Datenübermittlung mit Trackboxx ist zulässig.

Wichtig: Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Das ist bei Trackboxx datenschutzrechtlich relevant?

Unternehmen sammeln über Trackboxx Userdaten. Das Tool speichert jedoch keine personenbezogenen Daten.

Denn: Trackboxx arbeitet ohne Cookies. Das bedeutet auch: Unternehmen müssen keinen Consent Banner auf ihrer Webseite verwenden, um die Einwilligung der Nutzer einzuholen.

In der Praxis funktioniert die Datenverarbeitung so: Die Software nutzt einmalig die IP-Adresse und andere, nicht-personenbezogenen Daten der Webseitenbesucher und erstellt daraus einen Hash. Auf diese Weise ist Trackboxx in der Lage, den Besucher auf der Webseite zu „verfolgen“. Das Tool speichert den Hash maximal 24 Stunden lang und löscht ihn dann. Eine nachträgliche Wiedererkennung der User ist daher nicht möglich.

Um das Tool DSGVO-konform zu verwenden, müssen Unternehmen jedoch die folgenden Vorgaben aus dem deutschen Gesetz beachten:

So nutzen Sie Trackboxx datenschutzkonform

Um Trackboxx gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) zu nutzen, müssen Seitenbetreiber diese gesetzlichen Pflichten berücksichtigen:

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen

Erheben Unternehmen personenbezogene Daten von Nutzern, wie zum Beispiel die IP-Adresse, und geben sie diese an einen Dritten weiter, um die Daten weisungsgebunden verarbeiten zu lassen, müssen sie gemäß Art. 28 DSGVO mit dem Dritten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen. Das bedeutet für die Praxis: Unternehmen müssen für den Einsatz von Trackboxx auf ihrer Seite einen AV-Vertrag abschließen.

Checkliste
Der Vertrag regelt,
  • welche Userdaten Trackboxx speichert,
  • wie lange Trackboxx die Nutzerdaten speichert,
  • zu welchem Zweck Trackboxx die Daten verarbeitet und
  • welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben.

Datenschutzerklärung anpassen

Unternehmen, die das Nutzerverhalten auf ihrer Website über Trackboxx aufzeichnen, müssen in ihrer Datenschutzerklärung über die Datenverarbeitung und Datenübertragung des Tools informieren.

Checkliste
Dazu müssen sie in ihrer Datenschutzerklärung aufführen,
  • dass sie über Trackboxx personenbezogene Daten erheben,
  • welche personenbezogenen Daten genau sie sammeln,
  • warum sie diese Daten sammeln,
  • was sie mit den Daten machen,
  • wie lange sie diese Daten speichern,
  • welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
  • dass sie für die Datenweitergabe mit Trackboxx einen AV-Vertrag geschlossen haben und
  • dass Nutzer der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.

 

Eine rechtssichere Datenschutzerklärung können Sie jetzt schnell und kostenfrei mit unserem Datenschutz-Generator erstellen.

Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

Erstellen Sie jetzt eine rechtssichere Datenschutzerklärung mit dem eRecht24 Datenschutz Generator

  • Einfache Integration in Ihre Website
  • Anwaltlich geprüfter Generator
  • Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
Jetzt Datenschutzerklärung erstellen
Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details
Datenschutzerklärung kostenlos erstellen
Erstellen Sie kostenlos eine Datenschutzerklärung für Ihre Website
  • Rechtssichere Datenschutzerklärung - in nur 3 Minuten
  • Kostenlos und anonym
Datenschutzerklärung erstellen
(6531 Bewertungen, 4.37 von 5)