Gesetzentwurf: Bundesregierung will Abmahnmissbrauch eindämmen

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Worum geht's?

Vor allem kleine Unternehmer sollen sich künftig nicht mehr vor überzogenen Forderungen wegen unbedeutender Rechtsverstöße fürchten. Mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die finanziellen Anreize für sogenannte Abmahnvereine verringern. Die dürfen außerdem nur noch dann tätig werden, wenn sie vorab vom Bundesamt für Justiz überprüft wurden.

Kommt die DSGVO-Abmahnwelle noch?

Das Problem ist nicht neu: Einer besonderen Gruppe von Anwälten und Vereinen dienen Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen als willkommene Einnahmequelle. Die umfangreichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung haben die Angst vor Abmahnbriefen in Deutschland noch größer werden lassen. Zwar sind die Macher der DSGVO überzeugt, dass das Regelwerk keine Abmahnungen durch Mitbewerber zulässt. Die letzte Entscheidung darüber allerdings haben die obersten Gerichte noch nicht getroffen. Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung soll nun vor allem kleine Betriebe und Selbstständige vor den finanziellen Risiken rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen schützen.

Ziel: den fairen Wettbewerb stärken

Wirtschaftsverbände, die weiterhin abmahnen wollen, benötigen dafür künftig eine Freigabe vom Bundesamt für Justiz. Sie müssen mindestens 75 Mitglieder haben und seit über einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sein. Um Missbrauch zu verhindern, sollen außerdem urheberrechtliche Maßnahmen transparenter gestaltet werden. Der wichtigste Punkt des Gesetzesentwurfs betrifft allerdings die finanziellen Aspekte von Abmahnungen: Der Streitwert und die Strafen werden demnach auf eine Summe von höchstens 1000,- Euro begrenzt. Für Verstöße gegen Informationspflichten im Internet sollen kostenpflichtige Abmahnungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Damit dürfte der Anreiz für unseriöse Geschäftemacher entfallen. Gleichzeitig soll es für Opfer von Abmahnmissbrauch leichter werden, Gegenansprüche durchzusetzen.

Keine hohen Anreisekosten mehr

Auch den sogenannten fliegenden Gerichtsstand will die Bundesregierung für Abmahnverfahren einschränken. Bisher gilt bei Rechtsverstößen im Internet, dass an jedem Ort in Deutschland Klage erhoben werden kann. Mit der Konsequenz, dass Abmahnanwälte und –vereine nur noch solche Gerichte auswählen, die in der Vergangenheit eine für sie förderliche Rechtsauffassung vertreten haben.

Fazit

Über einen Punkt sind sich alle politischen Vertreter einig: Abmahnungen als Geschäftsmodell sollen in Deutschland nicht mehr möglich sein. Trotzdem kritisieren Wirtschaftsvertreter: Der vorliegende Entwurf sei nicht geeignet, die Angst vor den Folgen von DSGVO-Verstößen zu reduzieren. Sie fordern stattdessen, Datenschutzverstöße generell für nicht abmahnfähig zu erklären. Für die Einhaltung der Richtlinien könnten auch die Landesdatenschutzbeauftragten sorgen.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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