Apple: Vorerst keine Scans von iPhones nach kinderpornografischem Material

(4 Bewertungen, 3.00 von 5)

Worum geht's?

Die massive Kritik von Kunden, Datenschützern und Interessenverbänden an der Kontrolle von privatem Bildmaterial hat Wirkung gezeigt. Nur wenige Wochen nach der Ankündigung der umstrittenen Maßnahmen verschiebt Apple die Einführung vorerst um mehrere Monate. Grundsätzlich infrage gestellt werden die Überwachungsmaßnahmen allerdings nicht.

Aufgeschoben, nicht aufgehoben

Um die Verbreitung von kinderpornografischem Material zu unterbinden, wollte der iPhone-Hersteller ursprünglich bis Ende des Jahres zwei verschiedene Instrumente einsetzen. Zum einen sollten alle Fotos unmittelbar vor dem Upload in die iCloud automatisch mit einschlägigen Bild-Datenbanken von Kinderschutzverbänden abgeglichen werden. Würde die Software eine Übereinstimmung melden, müsste der Fund noch einmal manuell von einem menschlichen Mitarbeiter überprüft werden. Bei verifizierten kinderpornografischen Aufnahmen würde Apple den Account des Nutzers sperren und die Strafverfolgungsbehörden informieren.

Hintertür für autoritäre Regime?

Kritiker der Maßnahmen hatten vor allem darauf hingewiesen, dass die Technologien mit minimalen Veränderungen für andere Zwecke missbraucht werden könnten. In totalitären Staatsformen beispielsweise wären die Programme auf dem iPhone ein ideales Mittel zum Ausspähen und Unterdrücken politischer Gegner. Statt nach Bildern nackter Kinder müsste die Software lediglich nach politischen Symbolen oder unliebsamen Personen suchen.

Missbrauchsgefahr statt Schutz?

Das zweite der umstrittenen technischen Updates hätte die Kontrolle von iMessages ermöglicht. Eine Software auf Basis von künstlicher Intelligenz sollte den Versand und Empfang von Fotos mit kinderpornografischen Inhalten auf den Geräten von Minderjährigen erkennen. Wären die Besitzer des Handys jünger als 13, sollte eine Warnung an Eltern oder Vormund verschickt werden. Genau hier allerdings sehen Kritiker wiederum eine Gefahr: Sollten Missbrauchsopfer selbst durch solche Nachrichten auf ihre Situation aufmerksam machen wollen, könnte ihr Hilferuf ausgerechnet den Tätern gemeldet werden.

 

Fazit

Dass ausgerechnet Apple die Handys seiner Kunden durchsuchen wollte, sorgte auch bei Datenschützern für Unverständnis. Schließlich war der Konzern bisher als Verfechter von Privatsphäre und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufgetreten. Nun kündigt das Unternehmen an, sich noch einmal intensiv mit den Reaktionen auseinanderzusetzen. Man werde die kommenden Monate nutzen, um die entwickelten Technologien weiter zu verbessern. Dass ganz auf die geplanten Maßnahmen zum Kinderschutz verzichtet wird, steht offenbar nicht zur Debatte.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details