DSGVO: Facebook-Mutter Meta muss 17 Millionen Euro Bußgeld zahlen

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Worum geht's?

Wieder einmal ist der Mega-Konzern um Mark Zuckerberg durch unzureichenden Datenschutz aufgefallen, diesmal im Rahmen einer Untersuchung der irischen Data Protection Commission (kurz: DPC). Und das, obwohl sich diese Behörde in der Vergangenheit mit Kritik an zahlungskräftigen Online-Riesen gerne zurückgehalten hat. Die nun geforderte Summe allerdings dürfte Meta nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Und auch den Vorwurf etwaiger Datenschutz-Verstößen weist man die Facebook-Mutter zurück.

Verstöße liegen über drei Jahre zurück

In dem Verfahren war die DPC Beschwerden aus dem Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2018 nachgegangen. Insgesamt zwölfmal soll das Unternehmen, das mittlerweile „Meta Platforms“ heißt, gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) verstoßen haben. Das bestätigte nun die DPC. Im Rahmen ihrer Untersuchung habe man Verstöße gegen die Artikel 5, 24 und 32 festgestellt. Meta habe nicht nachweisen können, dass das Unternehmen über die notwendigen technischen und organisatorischen Strukturen verfüge, die Daten von Nutzenden ausreichend zu schützen.

Soziales Medium sieht keine Datenschutzmängel

In einem offiziellen Statement will Meta dagegen von Datenschutz-Verstößen nichts wissen. Die Geldstrafe beziehe sich lediglich auf bestimmte Dokumentationsprozesse aus dem Jahr 2018, die ohnehin längst überarbeitet worden seien. Es handele sich ausdrücklich nicht um Versäumnisse beim Datenschutz. Der werde ernst genommen, ebenso wie die Vorgaben der DSGVO. Die Entscheidung der DPC wolle man dennoch bei künftigen Prozessen berücksichtigen.

EU-Datenschützer tragen Beschluss mit

In der Veröffentlichung weist die DPC darauf hin, dass es sich bei ihrer Entscheidung um ein Mitentscheidungsverfahren nach Artikel 60 der DSGVO handelt. Das bedeutet, dass alle europäischen Aufsichtsbehörden miteinbezogen wurden. Gegen den ersten Entwurf der DPC hätten zwei namentlich nicht genannte Mitglieder Einwände erhoben. Durch weitere Zusammenarbeit mit diesen beiden Behörden habe man aber einen Konsens erzielen können. Insgesamt werde die jetzt getroffene Entscheidung von allen Datenschutz-Aufsichtsgremien der EU unterstützt.

Fazit

Das 17-Millionen-Euro-Bußgeld kommt nicht einmal in die Nähe der vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, den die DSGVO als maximalen Strafrahmen vorsieht. Eine wesentlich höhere Summe verhängte die DPC im vergangenen September gegen die Meta-Tochter WhatsApp. Es ging dabei ebenfalls um Datenschutz-Verstöße. Gegen diesen Bescheid über ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von 225 Millionen Euro allerdings geht das Unternehmen mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof vor.

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