Verkäuferin verwendetet fremdes Produktfoto
Eine Verkäuferin bei eBay bot im Rahmen einer privaten Versteigerung ein gebrauchtes Kabelmodem an. Hierfür verwendete sie ein entsprechendes Produktfoto, welches dem späteren Kläger gehörte. Die Verkäuferin hatte sich vor der Nutzung des Bildes nicht um eine Erlaubnis bemüht. Daraufhin sprach der Rechteinhaber eine urheberrechtliche Abmahnung aus.
Neben der üblichen Forderung nach Unterlassung, verlangte er mit der Abmahnung auch Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 300 Euro sowie Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 176,50 Euro. Die Verkäuferin kam dem Anliegen jedoch nicht nach. Daraufhin verklagte sie der Rechteinhaber und machte vor Gericht neben dem Unterlassungsanspruch nur noch Schadenersatz in Höhe von 100 Euro und Kostenersatz für die Abmahnung in Höhe von 169,50 Euro geltend. Das Amtsgericht Düsseldorf musste entscheiden, ob die Forderungen berechtigt waren.
AG Düsseldorf: Nur 20 Euro für Bilderklau
Der Richter des Amtsgerichtes Düsseldorf (Urteil vom 08. August 2014, Az. 57 C 3783/14) entschied zunächst, dass die Verwendung des Bildes nicht zulässig war. Die Verkäuferin verwendete das Bild in unberechtigter Weise, da sie vor der Nutzung keine Lizenz eingeholt hatte. Das Gericht hielt jedoch die Höhe der Forderungen für überzogen. Für die Berechnung des Schadenersatzes ist wesentlich, zu welchem Zweck das Foto (privat oder gewerblich) genutzt wird. Vorliegend verwendete die Verkäuferin das Bild „nur“ in einer privaten Versteigerung.
Der Richter kam deshalb zu dem Schluss, dass Rechteinhaber in einem solchen Fall nur Schadenersatz in Höhe von 20 Euro verlangen können. Aber auch die Kosten für die Abmahnung (welche sich an dem sogenannten Streitwert orientieren) waren zu hoch angesetzt. Das Gericht war der Ansicht, dass dem Rechteinhaber nur 70,20 Euro zustehen. Der Richter begründete damit, dass bei einer privaten eBay-Versteigerung ein Streitwert in Höhe von 500 Euro anzusetzen ist. Der Rechteinhaber bekam daher nur zum Teil Recht zugesprochen.
Fazit:
Bei privaten Versteigerungen bei eBay können Rechteinhaber nicht allzu hohe Schadenersatzforderungen geltend machen. Anders kann es aber aussehen, wenn Verkäufer bei eBay gewerblich handeln. In jedem Fall sollten Verkäufer darauf verzichten, fremde Fotos ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber zu verwenden.
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